NachtlebenNicht alle halten sich an die neuen Vorgaben für Türsteher
SDA
13.6.2019 - 11:34
Nicht alle Clubbetreiber und Veranstalter halten sich an die neuen Regeln für Sicherheitspersonal im Kanton Zürich: In der Stadt Zürich wurden seit Inkrafttreten der neuen Regeln sieben Betriebe verzeigt.
Muskeln sind nicht mehr die einzige Voraussetzung, um im Kanton Zürich als Türsteher oder Security-Mitarbeiter arbeiten zu können. Seit Januar 2018 gibt es kantonale Vorgaben für Sicherheitspersonal.
Bedingung sind ein leerer Strafregisterauszug, eine Grundausbildung sowie eine regelmässige Weiterbildung. Angestellt werden dürfen zudem nur noch Schweizer Bürger, Personen aus einem EU- oder EFTA-Land oder solche mit Niederlassungsbewilligung. Wer nur eine Aufenthaltsbewilligung hat, muss diese seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Vier Vorbestrafte
In der Stadt Zürich wurden seit Inkrafttreten der neuen Regeln schon mehrere Patentinhaber, also Clubbetreiber oder Veranstalter, verzeigt. In vier Fällen waren die Sicherheitsangestellten vorbestraft, in zwei Fällen fehlte die notwendige Ausbildung.
In einem Fall waren Ausländer angestellt, welche die Voraussetzungen nicht erfüllten. In der Stadt Winterthur gibt es bisher keine Verzeigungen wegen solcher Verstösse. Dies geht aus einer Regierungsrats-Antwort auf eine FDP-Anfrage hervor, die am Donnerstag publiziert wurde.
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