Die geplante Fusion der Gemeinden Wädenswil, Schönenberg und Hütten hat eine weitere Hürde genommen: Der Zürcher Regierungsrat hat - erwartungsgemäss - den Zusammenschlussvertrag genehmigt. Nun könnte nur noch das Bundesgericht das Zusammengehen auf den 1. Januar 2019 verhindern.
Dies ist aber wenig wahrscheinlich: Vor Bundesgericht ist zwar noch eine Beschwerde hängig - dieser kommt aber keine aufschiebende Wirkung zu, wie die Lausanner Richter bereits im Juli in einer Zwischenverfügung entschieden haben.
Die Gemeinde Schönenberg hatte damals vorgebracht, dass sie auf ein "organisatorisches Chaos und finanzielles Debakel zusteuern" würde, sollte die Fusion verzögert werden. Diese organisatorischen und finanziellen Probleme seien glaubhaft dargelegt worden, hielt das Bundesgericht fest.
Die Vorarbeiten für den Zusammenschluss laufen gemäss einer Mitteilung der Stadt Wädenswil vom Freitag denn auch unvermindert auf Hochtouren. Dies mit dem Ziel, am 1. Januar 2019 die Dienstleistungen der erweiterten Gemeinde in gewohnter Qualität zur Verfügung zu stellen.
Dem Zusammengehen der beiden Berggemeinden mit der Stadt am Zürichsee hatten die Stimmberechtigten der drei Ortschaften im Mai 2017 zugestimmt. Die ursprünglich auf 2018 vorgesehene Fusion musste wegen verschiedener vor Verwaltungsgericht hängiger Beschwerden verschoben werden. Sie soll nun auf 2019 erfolgen - sofern das Bundesgericht bis dahin nicht doch noch einen negativen Entscheid fällt.
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