Kindesschutz Obergericht begründet Besuchsregelung mit Kinderbuch «Jim Knopf»

SDA

31.10.2019 - 17:01

Juristen beziehen sich auch mal auf ein Kinderbuch, so im Falle eines Zürcher Kindesschutzfalles. Im Bild die «Jim Knopf»-Lokomotive Emma. (Archivbild)
Juristen beziehen sich auch mal auf ein Kinderbuch, so im Falle eines Zürcher Kindesschutzfalles. Im Bild die «Jim Knopf»-Lokomotive Emma. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP dapd/PHILIPP GUELLAND

Bei einem Kindesschutz-Fall hat das Zürcher Obergericht das Kinderbuch «Jim Knopf und der Lokomotivführer» als Begründung beigezogen. Denn dort gibt es den Scheinriesen «Herr Tur Tur», der beim Näherkommen gar nicht mehr furchteinflössend ist.

Dass Juristen auf Kinderbücher verweisen, kommt selten vor. Bei einem Kindesschutz-Fall im Kanton Zürich kam das Obergericht aber zum Schluss, dass der Scheinriese «Herr Tur Tur» aus «Jim Knopf» eine hervorragende Veranschaulichung sei.

Denn «Herr Tur Tur» sieht nur von Weitem furchteinflössend aus. Beim Näherkommen schrumpft er auf normale Grösse zusammen. So verhalte es sich auch bei einem Vater, der seit zweieinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem heute 11-jährigen Sohn habe.

Um das furchteinflössende – weil mittlerweile unbekannte – Wesen «Vater» auf Normalgrösse schrumpfen zu lassen, verordnete das Obergericht sechs so genannte «Erinnerungskontakte», wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht.

Diese «Erinnerungskontakte» finden unter Aufsicht statt und sollen eine komplette Entfremdung zwischen Vater und Sohn verhindern. Im vorliegenden Fall wird die Polizei ermächtigt, den Sohn abzuholen und zu den Treffen zu bringen.

Kritik an den Eltern

Die Entfremdung passierte, weil die Mutter der Überzeugung war, dass der Vater ihrem Sohn schade. Ob dies tatsächlich zutrifft, geht aus dem Urteil nicht hervor. Tatsache ist jedoch, dass der Bub mit der Zeit eine grosse Furcht vor seinem Vater entwickelte. Der Vater wurde quasi zum Scheinriesen «Herr Tur Tur».

Vater und Mutter, die nie ein Paar waren, decken sich seit Jahren mit Vorwürfen ein. Das Gericht sparte in seinem Urteil denn auch nicht mit Kritik. Die Eltern sollten ihre Streitigkeiten «künftig vom Kind fernhalten».

Ihr Verhalten sei für eine Elternschaft äusserst hinderlich und für ein Kind schädlich, da es selbst an minimaler elterlicher Übereinstimmung fehle. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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