Urteil Obergericht verurteilt Zahnarzt wegen fehlender Bewilligung

SDA

28.4.2020 - 17:01

Das Zürcher Obergericht hat einen Zahnarzt zu einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Zudem muss er einen Gewinn von 40'000 Franken dem Staat abliefern. Der 36-Jährige soll ohne die notwendige Bewilligung selbständig tätig gewesen sein.

Der in der Stadt Zürich wohnhafte Mann wurde vom Obergericht wegen gewerbsmässiger Ausübung des Zahnarztberufes ohne Berufsausübungsbewilligung und weiterer Delikte verurteilt. Gemäss dem kürzlich publizierten Entscheid bestätigte das Obergericht damit den Schuldspruch des Bezirksgerichtes Zürich vom Mai 2019.

Das Obergericht verurteilte den 36-Jährigen zu einer Busse von 10'000 Franken oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Zudem muss er dem Staat 40'000 Franken abliefern, die er durch sein Vorgehen widerrechtlich eingenommen haben soll. Die Vorinstanz hatte noch 70'000 Franken Gewinnablieferung gefordert. Das Obergericht kam jedoch zum Schluss, dass die Taten teilweise bereits verjährt seien und reduzierte die Forderung deshalb entsprechend. Zu berücksichtigen seien nur Tathandlungen nach dem 15. Mai 2016.

Dem Mann wurde vorgeworfen, in zwei Zahnarztpraxen im Kanton Zürich zwischen Oktober 2014 und Februar 2017 zahnärztliche Leistungen erbracht und im eigenen Namen abgerechnet zu haben. Gleichzeitig war er in einer dritten Praxis als Assistenzzahnarzt tätig. Dafür verfügte er gemäss Urteil über die notwendige Bewilligung. Diese gilt jedoch nur für die Arbeit in dieser einen Praxis.

Der Mann machte geltend, immer nur unter Aufsicht gearbeitet zu haben. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er selbständig tätig war. Es stützte sich dabei auf Aussagen von Mitarbeitenden der beiden Zahnarztpraxen sowie auf Abrechnungen und Unterlagen zum Zahlungsverkehr.

Assistenzzahnärzte dürfen lediglich unter Aufsicht eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin mit Berufsausübungsbewilligung arbeiten und die erbrachten Leistungen nicht im eigenen Namen abrechnen.

In Konflikt mit dem Gesetz kam der 36-Jährige nicht nur wegen seiner Arbeit. Das Gericht sprach ihn auch der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Bestraft wird er dafür jedoch nicht. Die Delikte wurden als geringfügig eingestuft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für einen Weiterzug ans Bundesgericht läuft derzeit noch.

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