Der 54-jährige Pädophile, der sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten muss, soll eine Verwahrung nach Artikel 64 erhalten, also eine ordentliche Verwahrung ohne Therapie. Dies hat die Staatsanwältin gefordert.
Die Anklage verlangt für den ehemaligen Clown, Animator und kirchlichen Mitarbeiter zudem eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern.
Er soll wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie und Gewaltdarstellung verurteilt werden.
In der Befragung schob der Schweizer den Kindern einen Teil der Schuld zu. Sie hätten die sexuellen Handlungen initiiert. Er habe sich dann leider dazu hinreissen lassen.
Der Beschuldigte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und erhielt auch schon Freiheitsstrafen. Die erste Verurteilung stammt aus den 1980er-Jahren. Bei den Verurteilungen wurden teilweise auch therapeutische Massnahmen angeordnet. «Ich dachte deshalb, dass ich die Grenzen zu Kindern wahren kann. Doch da habe ich mich geirrt.»
Der Beschuldigte ist geprägt von den Ansichten der 1968er-Generation. Damals gab es die Meinung, dass sexuelle Handlungen mit Kindern unschädlich seien, wenn sie von den Kindern ausgehen würden. Er selber führte als 8-Jähriger eine Beziehung zu einem 16-Jährigen. Diese Beziehung habe er aber gewollt, es sei «eine freudsame Erfahrung gewesen und absolut freiwillig.»
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02.05.2024
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