Zürich Pädophiler legt vor Gericht überraschend Geständnis ab

SDA, gbi

30.5.2023 - 16:16

Das Zürcher Obergericht wird das Urteil schriftlich eröffnen. 
Das Zürcher Obergericht wird das Urteil schriftlich eröffnen. 
Bild: Keystone

Ein Angeklagter in einem Pädophilie-Prozess legt am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht überraschend ein Geständnis ab: Er habe eine Frau auf den Philippinen per Skype dazu angeleitet, ein Mädchen zu missbrauchen.

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  • Ein 33-jähriger Schweizer muss sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht in einem Pädophilie-Prozess verantworten.
  • Bisher hatte er die Vorwürfe stets abgestritten. Vor dem Obergericht nun machte er eine Kehrtwende und zeigte sich geständig.
  • Er hatte eine Frau auf den Philippinen dazu angestiftet, vor einer Webcam ein dreijähriges Mädchen zu missbrauchen. 

Bisher hatte ein 33-jähriger Angeklagter die Tat immer abgestritten. Vor dem Zürcher Obergericht – und mit einem neuen Anwalt an seiner Seite – legte der Mann am Dienstag aber plötzlich ein Geständnis ab.

Er anerkenne den Vorwurf, auch wenn er sich nicht mehr im Detail erinnern könne. «Es tut mir unglaublich leid, dass ich mich verleiten liess, so etwas zu tun.» Er hasse sich dafür, sagte er unter Tränen.

Der Mann gab zu, eine Frau auf den Philippinen per Skype dazu angeleitet zu haben, ein Mädchen zu missbrauchen.

Bisher hatte er die Tat immer abgestritten. Das sei «ein Rollenspiel» gewesen, mit volljährigen Darstellerinnen, betonte er in allen Befragungen. Eines der beiden Cam-Girls sei zwar von «zarter Statur» und rasiert gewesen, aber sicher nicht minderjährig.

«Ein Gefühl von Dominanz und Macht»

Auslöser für das Bestellen eines «Live-Missbrauchs» waren gemäss dem 33-Jährigen seine schweren psychischen Probleme, die unter anderem zu chronischen Schmerzen führten. Sein Anwalt erklärte, dass der Beschuldigte seine depressiven Gefühle so für kurze Zeit reduzieren konnte. «Es gab ihm ein Gefühl von Dominanz und Macht.»

Der Anwalt beantragte wegen des Geständnisses einen Schuldspruch wegen Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern und Anstiftung zur Schändung. Dafür sei sein Mandant mit maximal 30 Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen, 10 Monate unbedingt, 20 mit Bewährung.

Dieses Strafmass wäre aber deutlich milder als jenes, welches das Bezirksgericht Zürich im Jahr 2019 verhängte. Es hatte den Schweizer erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dazu erhielt er die Auflage, eine Therapie zu machen. Diese absolviert er bereits.

Wegen des plötzlichen Geständnisses fällte das Obergericht am Dienstag kein Urteil. Dieses wird nun schriftlich eröffnet. Allenfalls gibt das Gericht auch ein weiteres psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten in Auftrag.

170 Dollar für Missbrauch einer Dreijährigen

Vom bestellten «Live-Missbrauch» hat die Zürcher Justiz zwar keine Beweisbilder. Die Staatsanwaltschaft konnte dafür die Skype-Chats sichern, in denen der Schweizer während mehrerer Tage mit einer Filippina über die Art der «Show» und den Preis feilschte. Man einigte sich schliesslich auf 170 US-Dollar.

Auch die detaillierten Anweisungen, welche der Schweizer per Skype-Chat gab, liegen vor. Auf seine Instruktionen hin missbrauchte die Filippina schliesslich ein dreijähriges Mädchen. Die Identität der Frau und des Kindes konnten nicht geklärt werden.

Ans Licht kam die Tat, weil die Bundespolizei den Zürcher Behörden einen Hinweis gab und diese schliesslich den Computer des Mannes durchsuchten. Neben den Skype-Chats fand die Polizei dort weiteres kinderpornografisches Material sowie Aufnahmen mit Tieren.