Das Zürcher Kantonsparlament fordert von der Regierung Regeln für die Wahl der Chefs von Anstalten und Organisationen mit namhafter Kantonsbeteiligung. Ein Verhaltenscodex für die Bestellung der Mandatsträger nach einheitlichen und einsehbaren Kriterien soll dem Parlament nicht zuletzt die Oberaufsicht erleichtern.
Es geht um Führungsorgane selbständiger Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts und privater Organisationen, bei welchen der Kanton eine namhafte Beteiligung hat. Das sind zum Beispiel das Universitätsspital, die Universität Zürich, die Flughafen Zürich AG oder das Opernhaus.
Die Bestellung der Chefetage durch die Regierung verlaufe heute zu intransparent, kritisierte Postulatsverfasserin Linda Camenisch (FDP, Wallisellen) am Montag im Kantonsrat. Die Auswahl der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger erfolge uneinheitlich und aufgrund nicht einsehbarer Kriterien.
Regeln und Kriterien für das Auswahlverfahren, festgehalten in einem Verhaltenscodex – würden es es dem Kantonsrat erleichtern, die regierungsrätliche Personalentscheide nachzuvollziehen oder bei Abweichungen in Frage zu stellen. Schlussendlich gehe es um die Fähigkeit des Parlaments zur Oberaufsicht bei der Bestellung der Chefetagen.
Code of Conduct mit allgemeingültigen Einstellungsregeln
Der sogenannte Code of Conduct, wie der Verhaltenskodex des Regierungsrats neudeutsch heisst, soll etwa die öffentliche Ausschreibung regeln, Anforderungen betreffend Kompetenzen definieren, ein Höchstalter für amtierende Mandatsträger vorschreiben oder ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis für die Führungsorgane zur Regel erheben.
Die Regierung lehnt den Code of Conduct ab. Das Postulat gehe von falschen Voraussetzungen aus, monierte Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh (FDP). «Wir haben Regeln für die Bestellung der Führungsorgane», betonte sie.
So gebe es etwa Vorgaben zu den verlangten Kompetenzen der künftigen Chefs. Die notwendigen Fähigkeiten für die Führung eines Spitals seien aber anders als solche für die Leitung des Opernhauses. Der Regierungsrat habe dazu unterschiedliche Anforderungsprofile erstellt. «Vorgaben, die für alle Postionen gültig sein sollen machen keinen Sinn», betonte die Volkswirtschaftsdirektorin.
Unterstützung fand sie nur bei SVP, CVP und EVP. «Der Regierungsrat soll in eine weiteres Korsett gezwängt werden in einem Bereich, der bereits genügend geregelt ist», kritisierte die Volkspartei.
Alle anderen Parteien befürworteten den Verhaltenscodex. «Es braucht diese Regelung», meinte die Alternative Liste. Die Wahl der Chefs müsse in einem nachvollziehbaren Prozess erfolgen. Schliesslich wurde der Regierungsrat mit 109 zu 59 Stimmen verpflichtet, den Code of Coduct auszuarbeiten. Er hat dazu zwei Jahre Zeit.
Keine zusätzliche Macht für das Parlament
Nicht überwiesen wurde hingegen eine Motion aus den Reihen der Sozialdemokraten, welche die Festlegung der Einstellungsregeln gar in die Hand des Kantonsrates legen wollte. Esther Straub (SP, Zürich) forderte gesetzliche Grundlagen, die es dem Kantonsrat ermöglichen würden, das Reglement zur Bestellung von Führungsorganen selber zu erlassen.
Die Forderung wurde aber nur von der SP, den Grünen und der AL unterstützt. Schliesslich wurde das Begehren mit 108 zu 60 zu Stimmen abgewiesen.
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