Vorsorge Pensionskasse der Stadt Winterthur braucht 120 Millionen Franken

leph, sda

21.4.2023 - 11:27

Die Pensionskasse der Stadt Winterthur soll mit 120 Millionen Franken Steuergeldern ausfinanziert werden. Der Stadtrat hat am Freitag eine entsprechende Vorlage ans Stadtparlament überwiesen. (Symbolbild)
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur soll mit 120 Millionen Franken Steuergeldern ausfinanziert werden. Der Stadtrat hat am Freitag eine entsprechende Vorlage ans Stadtparlament überwiesen. (Symbolbild)
Keystone

Der Winterthurer Stadtrat will die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) mit 120 Millionen Franken stabilisieren. Die Pensionskasse der städtischen Angestellten verzeichnet seit der Ausgliederung aus der Stadtverwaltung 2014 eine Unterdeckung.

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Der Stadtrat hat dem Stadtparlament eine neue Vorlage zur Stabilisierung der PKSW überwiesen, wie er am Freitag mitteilte. Eine erste Sanierungs-Vorlage für die Pensionskasse mit einem Kredit in der Höhe von 144 Millionen Franken hatte das Parlament 2019 zurückgewiesen.

Die nun beantragten 120 Millionen Franken sollen zusammen mit einem bereits eingeführten neuen Vorsorgemodell und einer beantragten Anpassung der Pensionskassen-Verordnung für eine nachhaltige Stabilisierung der Pensionskasse sorgen.

Von den 120 Millionen Franken sollen 40 Millionen als Einmalzahlung direkt in das Vermögen der PKSW übertragen werden. 80 Millionen Franken sollen als sogenante Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht ausgestaltet werden.

Pensionskasse soll Reserve aufbauen können

Dieses Vorgehen bietet laut Mitteilung den Vorteil, dass der Deckungsgrad der PKSW sofort erhöht wird. Überschreitet der Deckungsgrad 100 Prozent, steht die Arbeitgeberbeitragsreserve für die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Verfügung. Effektiv soll dies jedoch erst bei einem Deckungsgrad von 115 Prozent erfolgen, damit die Pensionskasse eine Schwankungsreserve aufbauen kann.

Das neue Vorsorgemodell, welches seit 2020 in Kraft ist, beinhaltet unter anderem eine Absenkung des Umwandlungssatzes. Dadurch tragen die Arbeitnehmenden nach Ansicht des Stadtrats eine Hauptlast der finanziellen Stabilisierung.

Das soll nun durch Änderungen an der Pensionskassen-Verordnung der Stadt abgefedert werden. Die Arbeitnehmenden sollen bereits ab 20 Jahren, und nicht erst ab 25 Jahren in die Pensionskasse einzahlen. Zudem soll das Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen am Gesamttotal der Vorsorgeleistungen für alle Versicherten 65 zu 35 Prozent betragen.

Bei vielen anderen Pensionskassen staatlicher Arbeitgeber beträgt dieses Verhältnis 60 zu 40 Prozent, so etwa bei der Pensionskasse der Stadt Zürich und der BVK, der Pensionskasse der kantonalen Angestellten, der sich auch etliche Zürcher Gemeinden angeschlossen haben. In der Privatwirtschaft ist ein Verhältnis von 50 zu 50 Prozent üblich.

Die Anpassung der Sparbeiträge und des Beitragsverhältnisses führt für einzelne Altersgruppen der städtischen Angestellten in Winterthur dennoch zu Einbussen: Im Alter von 20 bis 24 sowie von 50 bis 65 Jahren erhöhen sich die Beiträge der Arbeitnehmenden, was zu einer indirekten Lohnkürzung führt. Im Alter von 25 bis 49 Jahren werden die Arbeitnehmenden entlastet.

Über die Vorlage entscheiden wird das Winterthurer Stadtparlament. Im Falle eines Referendums werden die Stimmberechtigten das letzte Wort haben.