Polizeiarbeit Polizei muss ausserordentliche Einsätze weiterhin nicht verrechnen

leph, sda

25.1.2021 - 14:39

Räumung des besetzten Labitzke-Areals in der Stadt Zürich im August 2014. Solche Einsätze sollen den Verursachern verrechnet werden, forderten FDP, SVP und CVP in einem Vorstoss im Kantonsrat. (Archivbild)
Räumung des besetzten Labitzke-Areals in der Stadt Zürich im August 2014. Solche Einsätze sollen den Verursachern verrechnet werden, forderten FDP, SVP und CVP in einem Vorstoss im Kantonsrat. (Archivbild)
Keystone

Die Polizei im Kanton Zürich wird nicht dazu verpflichtet, die Kosten für ausserordentliche Einsätze den Verursachern zwingend in Rechnung zu stellen. Der Kantonsrat hat am Montag einen Vorstoss der FDP mit dieser Forderung abgelehnt.

Die Polizeikorps im Kanton Zürich können weiterhin nach eigenem Ermessen entscheiden, welche ausserordentlichen Einsätze sie den Verursachern in Rechnung stellen und welche nicht. Der Kantonsrat hat es am Montag abgelehnt, die entsprechende «kann»-Formulierung im Polizeigesetz in eine «muss»-Formulierung umzuwandeln.

Eine entsprechende parlamentarische Initiative von FDP, SVP und CVP wurde mit 88 zu 79 Stimmen abgelehnt. Laut Erstunterzeichner Marc Bourgeois (FDP, Zürich) begünstigt die geltende Regelung Willkür bei der Frage, welche Einsätze verrechnet würden und welche nicht.

Im Visier hatte der Vorstoss namentlich unbewilligte, gewalttätige Demonstrationen, nur gewaltsam mögliche Räumungen besetzter Liegenschaften sowie Hooliganismus.

Hausbesetzer sollen bezahlen

Der 2016 eingereichte Vorstoss zielte vor allem auf die Stadt Zürich. Dort hatte sich Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) nach der Räumung des Labitzke-Areals im August 2014 geweigert, den Besetzern den Einsatz in Rechnung stellen und öffentlich erklärt, dieser gehöre zur «polizeilichen Grundversorgung».

Mit Grundversorgung und Grundrechten argumentierte auch Rafael Steiner (SP, Winterthur). Insbesondere im Falle von Kundgebungen sei es heikel, Polizeieinsätze zu verrechnen, ja es könne sogar verfassungswidrig sein.

Die Parteien aus dem links-grünen Spektrum des Kantonsrats lehnten den Vorstoss geschlossen ab. Die Rolle des Züngleins an der Waage hatte somit die GLP inne – und sie stimmte Nein. Simon Schlauri (GLP, Zürich) begründete die Haltung der Fraktion mit dem «Papierkram», den eine Pflicht zur Verrechnung der Polizei bescheren würde. «Wir lehnen diesen Marketing-Vorstoss von rechts deshalb ab.»

Auch der Regierungsrat sprach sich gegen eine Änderung aus. Die jetzige Regelung sei ausreichend, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP).

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