Bundesgericht Privatklinik muss auf Neubau in Küsnacht verzichten

paja, sda

13.7.2022 - 12:28

Das Bundesgericht schätzt die Schutzwürdigkeit einer Villa höher ein als die wirtschaftlichen Interessen einer Privatklinik. (Archivbild)
Das Bundesgericht schätzt die Schutzwürdigkeit einer Villa höher ein als die wirtschaftlichen Interessen einer Privatklinik. (Archivbild)
Keystone

Die Privatklinik Pyramide darf nicht vom Zürcher Seefeld in einen Neubau nach Küsnacht ziehen. Das Bundesgericht hat Nachbarn gestützt, die sich dagegen gewehrt hatten. Es gewichtete den Schutz einer bestehenden Villa höher als den geplanten Neubau.

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Das Bundesgericht setzte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit. Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht im Sinne der Nachbarn entschieden. Die Villa Nager sei ein Stück Schweizer Architekturgeschichte, das es zu erhalten gelte.

Auf dem Gelände der ehemaligen Klinik St. Raphael in Küsnacht plante die Pyramide einen 80-Millionen-Franken-Neubau. Die Villa, das frühere Hauptgebäude des Spitals, hätte dafür abgerissen werden müssen.

Die hohe Schutzwürdigkeit sei durch mehrere Gutachten bestätigt worden, hiess es im Urteil des Bundesgerichts. Auch dass die Villa nur im kommunalen Inventar verzeichnet sei, ändere nichts an der Schutzwürdigkeit. Das Bundesgericht bezeichnete die Villa Nager als Repräsentanten des herrschaftlichen Wohnens aus der Landizeit. Das 1937/1938 erbaute Haus sei zudem ein nicht vergleichbares Wohnhaus im Schaffen der Architekten, der Brüder Otto und Werner Pfister.

Alternative wäre möglich

Die Beschwerdeführerin drang mit ihrem Argument, einen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen, nicht durch. Zwar anerkannte das Bundesgericht ein gewisses öffentliches Interesse. Doch sei nicht ersichtlich, dass die Versorgung von zusatzversicherten Patienten in diesem Gebiet ohne die Klinik nicht sichergestellt sei.

Geprüft hat das Bundesgericht auch, ob ein Neubau ohne Abbruch möglich wäre, der den Ansprüchen genügen würde. Die Richter schlossen das nicht aus. Auch mit dem Erhalt der Villa sei eine bedeutsame Erweiterung der für ein Klinikprojekt nutzbaren Fläche möglich, hiess es im Urteil.

Das private Interesse an einem rentablen Betrieb berücksichtigte das Bundesgericht. Jedoch könnten rein finanzielle Interessen bei ausgewiesener Schutzwürdigkeit eines Objekts nicht ausschlaggebend sein, schrieb das Gericht. Ansonsten könne das Gemeinwesen kaum noch Bauten unter Schutz stellen.

Plan B in Zürich

Das Bundesgericht vereinigte zwei Beschwerden der Klinik und des Gemeinderats Küsnacht. Die Beschwerdeführerinnen müssen den Gegenparteien Entschädigungen in der Höhe von 9000 Franken bezahlen. Die Klinik trägt die Gerichtskosten von 4000 Franken.

Als möglichen Plan B nannten die Verantwortlichen der Klinik Pyramide 2021 einen Neubau auf dem Gelände der Klinik Bethanien in der Stadt Zürich. Diese gehört seit Juni 2021 wie die Pyramide zur Westschweizer Genolier-Gruppe. Der Mietvertrag im Seefeld läuft 2024 aus. (Urteil 1C_571/2020, 1C_573/2020 vom 2. Juni 2022)