Kirchenordnung Reformierte Landeskirche will Bezirkskirchenpflegen auflösen

kl, sda

25.2.2021 - 11:07

Die reformierte Kirche im Kirche Kanton Zürich will ihre Kirchenordnung ändern und die Aufsicht über die Kirchgemeinden auf Bezirksebene aufheben. Die Bezirkskirchenpflegen würden aufgelöst. (Symbolbild)
Die reformierte Kirche im Kirche Kanton Zürich will ihre Kirchenordnung ändern und die Aufsicht über die Kirchgemeinden auf Bezirksebene aufheben. Die Bezirkskirchenpflegen würden aufgelöst. (Symbolbild)
Keystone

Weil die Zahl der reformierten Kirchgemeinden im Kanton seit 2010 um rund ein Drittel auf 126 abgenommen hat, sollen die Strukturen verschlankt werden. Die Bezirkskirchenpflegen sollen aufgehoben werden. Zudem sollen sich die Kirchgemeinden der Ombudsstelle des Kantons anschliessen.

Der Kirchenrat schickt seinen Vorschlag zur Revision der Kirchenordnung nun in eine breite Vernehmlassung. Diese startet am 1. März und dauert bis zum 28. Mai, wie die Landeskirche am Donnerstag mitteilte.

Die Bezirkskirchenpflegen stossen als Milizbehörden zunehmend an ihre fachlichen und zeitlichen Grenzen, da die Vorschriften immer komplexer werden. Es bereite zunehmend Mühe, Kandidatinnen und Kandidaten für die Behörde zu finden, heisst es in der Mitteilung.

Daher schlägt der Kirchenrat vor, die Strukturen zu verschlanken, indem die kirchlichen Bezirke und infolgedessen auch die Bezirkskirchenpflegen aufgehoben werden.

Kirchensynode übernimmt Aufsicht

Die Aufsicht über Gemeindeorganisation, Geschäftsgang von Behörden und Verwaltung, Gemeindehaushalt, Personal und Archiv soll in Zukunft von der Kirchensynode wahrgenommen werden. Dafür soll eine Aufsichtskommission bestellt werden.

Die Visitation der Kirchgemeinden übernimmt dann der Kirchenrat. Sie soll alle sechs bis acht Jahre stattfinden. Ausserdem ist geplant, die Aufgaben der kirchlichen Ombudsstelle an die kantonale Ombudsstelle zu übertragen. Diese ist bereits heute tätig in Angelegenheiten der Landeskirche und der kirchlichen Bezirke. Die Kirchgemeinden sollen daher verpflichtet werden, sich ebenfalls der kantonalen Ombusstelle anzuschliessen.

Abstimmung im zweiten Halbjahr 2022

Die Teilrevision der Kirchenordnung umfasst noch weitere Anpassungen, so etwa aus Anlass der Corona-Pandemie eine Notstandsregelung, die die Handlungsbefugnisse des Kirchenrats in ausserordentlichen Lagen festlegt.

Die Revision unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 statt. Das Inkrafttreten ist auf Anfang 2023 geplant.

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