Umweltschutz Regierung macht Gegenvorschlag zur «Natur-Initiative»

SDA

26.11.2019 - 11:29

Die Artenvielfalt im Kanton Zürich ist immer noch rückläufig. Die Volksinitiative «Rettet die Zürcher Natur (Natur-Initiative)» hat zum Ziel, diese Entwicklung zu bekämpfen. Dies will der Regierungsrat zwar auch. Die Initiative aber lehnt er ab und hat einen Gegenvorschlag erarbeitet.

Die kantonale Volksinitiative «Rettet die Zürcher Natur» reichten BirdLife Zürich, Pro Natura Zürich, WWF Zürich, Aqua Viva und der kantonale Fischereiverband im Juli 2018 ein. Die Initiative verlangt, dass statt 18 bis 30 Millionen Franken jährlich 55 Millionen Franken in den Natur- und Heimatschutzfonds fliessen.

Nach Ansicht der Regierung weist die Initiative gewisse Mängel auf, die ihre Umsetzbarkeit und ihre politische Akzeptanz in Frage stellen, wie Baudirektor Martin Neukom (Grüne) am Dienstag vor den Medien ausführte. Der Regierungsrat stellt der Initiative deshalb einen Gegenvorschlag gegenüber.

Schrittweise Erhöhung

Der Regierungsrat übernimmt wesentliche Bestandteile der Initiative wie etwa die Erweiterung des Fondszwecks auf die Renaturierung von Gewässern. Er schlägt jedoch vor, neu jährlich zwischen 40 und 60 Millionen Franken in den Natur- und Heimatschutzfonds einzulegen, statt mindestens 55 Millionen Franken, wie es die Initiative fordert. Derzeit werden 26 Millionen Franken ausgegeben.

Durch die Flexibilisierung nach unten und die Limitierung nach oben bleiben gemäss Regierungsrat finanzpolitische Entscheidungsspielräume erhalten und die Kosten kalkulierbar.

Zudem möchte er die Einlagen in den Fonds schrittweise um jährlich 4 Millionen Franken und nicht sprunghaft erhöhen. So bleibe Zeit, die nötigen Projekte und Kapazitäten aufzubauen. Gemäss Neukom rechnet der Regierungsrat mit Mehrkosten – insbesondere Personalkosten – von 15 bis knapp 37 Millionen Franken, je nachdem, ob 40 oder 60 Millionen ausgegeben werden.

Nach dem Willen der Regierung sollen Massnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Erholungsräumen künftig aus dem in Vorbereitung befindlichen Mehrwertausgleichfonds finanziert werden.

Insgesamt ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sein Gegenvorschlag die dringend nötige Aufwertung wichtiger Lebensräume ermöglicht. Davon profitiere nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch – sei es durch Arbeitsplätze oder durch verbesserte Lebensqualität.

Initianten hoffen auf Kantonsrat

Die Initianten sind mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrates unzufrieden, wie sie mitteilten. Der Regierungsrat anerkenne in seinem Gegenvorschlag zwar das Problem, wolle es aber «trotz dringenden Handlungsbedarfs nicht ernsthaft lösen». Denn er wolle sein Engagement für die Natur nur stufenweise und vor allem nicht auf die erforderliche Höhe steigern.

Immerhin bilde die sachliche Darstellung sowohl des Handlungsbedarfs als auch der mangelhaften Zielerreichung eine gute Basis für die Diskussion im Parlament, heisst es weiter. Die Initianten fordern den Kantonsrat auf, einen zukunftsfähigen Entscheid für die Erhaltung der Biodiversität im Kanton Zürich zu fällen.

Der Kantonsrat muss das Geschäft spätestens bis Dezember 2020 behandelt haben. Eine allfällige Volksabstimmung müsste bis im Juni 2021 stattfinden.

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