Hochschulen Regierungsrat rechtfertigt Überwachungssoftware für Fernprüfungen

leph, sda

30.9.2021 - 14:43

Die ZHAW überwachte Studierende bei einem Teil der Online-Prüfungen mit einer speziellen Überwachungssoftware. (Symbolbild)
Die ZHAW überwachte Studierende bei einem Teil der Online-Prüfungen mit einer speziellen Überwachungssoftware. (Symbolbild)
Keystone

Der Einsatz einer von der ZHAW verwendeten Überwachungssoftware für Online-Prüfungen ist laut dem Zürcher Regierungsrat rechtmässig und datenschutzkonform erfolgt. Dies schreibt er in der Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat.

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Der Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen sei rechtmässig und diene dazu, faire, gültige und verlässliche Prüfungen durchzuführen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten regierungsrätlichen Antwort auf eine von SP-Kantonsrätinnen und Kantonsräten eingereichten Anfrage.

Bei der Beantwortung stützte sich der Regierungsrat auf Angaben der ZHAW, da die Anfrage nicht den Kompetenzbereich des Regierungsrats betreffe.

Automatisierte Analysen möglich

Im Zentrum der Anfrage steht die Überwachungssoftware «Proctorio», welche die ZHAW bei einem Teil der Online-Prüfungen einsetzte. Die Möglichkeiten der Software sind umfangreich: Sie kann nicht nur Bild und Ton aufzeichnen, sondern beispielsweise auch Augen- und Kopfbewegungen der Prüflinge analysieren oder einen überdurchschnittlichen Geräuschpegel feststellen. Daraus können sich Hinweise auf Unregelmässigkeiten ergeben, denen im Verdachtsfall nachgegangen wird.

Laut der Antwort auf die Anfrage werde die Privatsphäre der Studierenden sowie der Datenschutz beim Einsatz der Software aber respektiert. Vorgaben zum Einsatz der Software seien in einem Reglement festgehalten worden. Die Datenschutzbeauftragte sei vor dem Erlass des Reglements konsultiert worden.

Die konkrete Software habe diese jedoch nicht vorgängig geprüft, für einen verhältnismässigen Einsatz sei die ZHAW selber verantwortlich. «Proctorio» werde auch von anderen europäischen Hochschulen eingesetzt.