Taxi Regierungsrat tritt auf Einsprache gegen Taxigesetz nicht ein

SDA

6.3.2020 - 14:57

Nicht einspruchsberechtigt – zu spät eingereicht: Der Regierungsrat lässt den Taxi-Verband gleich doppelt abblitzen. (Symbolbild)
Nicht einspruchsberechtigt – zu spät eingereicht: Der Regierungsrat lässt den Taxi-Verband gleich doppelt abblitzen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Niederlage für den Schweizerischen Verband der Taxifahrer und Personenbeförderung: Der Zürcher Regierungsrat tritt auf dessen Einsprache gegen die Abstimmung zum Taxigesetz nicht ein. Der Verband sei gar nicht einspruchsberechtigt. Zudem habe er die Frist verpasst.

Der Taxi-Verband forderte, dass das Abstimmungsresultat zum Taxigesetz im Kanton Zürich aufgehoben wird. Dies vor allem, weil Kantonsrat und Regierungsrat die Situation des Taxiwesens im Vorfeld der Abstimmung falsch dargestellt hätten. Eine korrekte Meinungsbildung sei so nicht möglich gewesen.

Der Regierungsrat lässt den Verband nun aber gleich doppelt abblitzen. Er sei einerseits gar nicht zur Einsprache berechtigt, weil seine Mitglieder zum grossen Teil nicht im Kanton Zürich stimmberechtigt seien.

Andererseits habe der Verband seinen Rekurs zu spät eingereicht, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Um sich gegen eine Abstimmungszeitung zu wehren, hätte der Verband nicht bis nach der Abstimmung warten dürfen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Verband kann ihn ans Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weiterziehen.

Das neue Taxigesetz, das am 9. Februar vom Volk angenommen wurde, soll das Taxi- und Limousinenwesen erstmals kantonal organisieren und zahllose kommunale Regelungen ersetzen. Es beinhaltet unter anderem qualitative Regelungen für Taxis. Neu gibt es auch Vorgaben für Fahrdienste wie Uber.

Zurück zur Startseite