Öffentlicher Verkehr Regierungsrat will Klarheit über Verkehrsfondseinlage

SDA

14.5.2019 - 10:20

Die Finanzierung von Projekten wie etwa dem Tram über die Zürcher Hardbrücke sollen auch mit einer Kürzung der Einlagen in den Verkehrsfonds weiterhin möglich sein.
Die Finanzierung von Projekten wie etwa dem Tram über die Zürcher Hardbrücke sollen auch mit einer Kürzung der Einlagen in den Verkehrsfonds weiterhin möglich sein.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Der Zürcher Regierungsrat lässt nicht locker: Er will die jährlichen Einlagen in den Verkehrsfonds von 70 auf 55 Millionen senken – obwohl das Stimmvolk eine Vorlage mit einer Kürzung abgelehnt hat. Eine Vernehmlassung soll nun Klarheit über den Volkswillen schaffen.

Mit 67 Prozent Nein-Stimmen-Anteil hatte das Stimmvolk im Juni 2018 eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr abgelehnt. Die vom Kantonsrat beschlossene Version beinhaltete jedoch nicht nur die Kürzung der Mindesteinlage auf 55 Millionen, sondern auch eine Spezialregelung für die Jahre 2017 bis 2019.

Gemäss dieser Regelung wären in den drei entsprechenden Jahren nur noch 20 Millionen Franken jährlich in den kantonalen Verkehrsfonds eingezahlt worden. Diese Beiträge hätten bis 2037 kompensiert werden müssen. Diese Änderung war ebenfalls Teil des vom Kantonsrat damals beschlossenen Sparprogramms.

Unklar, was Volk will

Es sei bei dieser Ausgangslage unklar, ob sich die Stimmberechtigten grundsätzlich gegen eine Kürzung oder lediglich gegen diese Spezialregelung ausgesprochen hätten, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag. Mit der gleichentags gestarteten Vernehmlassung will er deshalb nun Klarheit schaffen.

Seiner Meinung nach reichen tiefere Einlagen aus, um die kantonalen Projekte im öffentlichen Verkehr zu finanzieren. Der Regierungsrat hatte nämlich bereits im letzten Jahr im Parlament den Verzicht auf weitere Kürzungen gefordert und betont, dass eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene die 55 Millionen rechtfertigten.

Seit 2016 würden nämlich alle Eisenbahn-Infrastrukturausbauten aus dem nationalen Bahninfrastrukturfonds finanziert, weist der Regierungsrat in der Mitteilung nun erneut darauf hin. Dies entlaste den kantonalen Verkehrsfonds, weil so nämlich die Finanzierung der Ausbauten der Zürcher S-Bahn entfalle.

55 Millionen reichen aus

Weiterhin aus dem Verkehrsfonds finanziert werden Investitionen für den Ausbau von Trams, Stadtbahnen und Trolleybussen sowie Amortisationen von früher getätigten Investitionen. Die langfristige Planung des Verkehrsfonds zeige, dass mit einer jährlichen Einlage von 55 Millionen Franken sowohl geplante als auch zukünftige Projekte im bisherigen Umfang finanziert werden könnten.

Für die geplante Anpassung der Mindesteinlage braucht es jedoch eine Gesetzesänderung. Um die Akzeptanz des Vorhabens zu überprüfen, wendet sich der Regierungsrat nun deshalb an die betroffenen Kreise. Bis am 31. Juli können Gemeinden, Parteien, Verkehrsunternehmen, Planungsregionen, Verkehrskonferenzen, Verbände und alle Interessierten Stellung dazu nehmen.

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