GesundheitswesenRegierungsrat will Pflegende nicht besser einstufen im Lohnsystem
leph, sda
3.2.2022 - 13:46
Der Zürcher Regierungsrat lehnt es ab, die Pflegenden im kantonalen Lohnsystem generell besser einzustufen. Dies geht aus seinem Bericht nach einem Vorstoss von Grünen, Mitte und SP im Kantonsrat hervor. Stattdessen sollen höhere Zulagen und weitere Massnahmen für eine bessere Entlöhnung sorgen.
Keystone-SDA, leph, sda
03.02.2022, 13:46
SDA
Trotz einer anhaltend hohen Belastung für die Pflegenden infolge der Corona-Pandemie und einem Ja der Stimmberechtigten zur Pflegeinitiative will der Regierungsrat die Pflegeberufe nicht einfach höher einstufen im kantonalen Lohnsystem. Dies hätte generelle Lohnerhöhungen zur Folge.
Genau dies forderten die Grünen in einem Postulat, welches der Kantonsrat im Januar 2021 für dringlich erklärte. In dem am Donnerstag publizierten Bericht des Regierungsrats dazu, begründet dieser seine ablehnende Haltung mit den Auswirkungen, die ein solches Vorgehen hätte.
Auswirkung auf andere Bereiche
Es sei nicht möglich, innerhalb des Lohnsystems den Bereich Pflege isoliert zu betrachten und Richtpositionen zu ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf andere Bereiche habe, heisst es in dem Bericht. Zudem hätten die vier kantonalen Spitäler die aktuellen Einstufungen der Pflegeberufe im Lohnsystem als angemessen betrachtet.
Mehr Lohn für Pflegende soll es nach Angaben der Regierung aber trotzdem geben, und zwar nicht erst mit der Umsetzung der Pflegeinitiative. Die Gesundheitsdirektion habe gemeinsam mit den kantonalen Spitälern die Personalreglemente überarbeitet.
Den Spitälern werde ermöglicht, in verschiedenen Punkten zugunsten des Pflegepersonals vom kantonalen Personalrecht abzuweichen. Dadurch könnten etwa zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitgestellt werden und höhere Entschädigungen für Nacht-, Wochenend-, Pikett- und Präsenzdienste bezahlt werden.
Die Grünen haben für die Haltung des Regierungsrats wenig Verständnis, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Es sei zynisch zu behaupten, dass Löhne, die unter dem Medianlohn von 70'000 Franken liegen, für die Pflegeberufe marktkonform wären, heisst es in der Stellungnahme.
Der Bericht des Regierungsrates wird als nächstes von der zuständigen Kantonsratskommission behandelt. Danach wird der Kantonsrat entscheiden, ob das Postulat als erledigt abzuschreiben sei, oder ob vom Regierungsrat ein ergänzender Bericht verlangt werden soll.
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