Gerichtsfall in Winterthur Seniorin schleifte Hund als Bestrafung hinter Auto her

fn, sda

8.4.2024 - 08:30

Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer Hundeerziehung vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.  (Symbolbild)
Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer Hundeerziehung vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.  (Symbolbild)
Keystone

Wegen einer Bestrafungsaktion für ihren Sennenhund steht heute Montag eine 68-jährige Rentnerin vor dem Bezirksgericht Winterthur. Sie hatte die Leine ihrer Hündin an der Schliessöse ihres Kofferraums befestigt – und fuhr los. Der Hund wurde mitgeschleift.

8.4.2024 - 08:30

Die Sennenhündin hatte sich nach einem Spaziergang im April 2023 offenbar geweigert, ins Auto zu steigen. Um ihr die Flausen auszutreiben, griff die Hundehalterin zu einer Bestrafungsaktion. Sie befestigte die Leine ihres Hundes am Kofferraum ihres Autos und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los.

Die Hündin musste auf der rauen Teerstrasse hinterherrennen. Irgendwann konnte sie mit dem Tempo des Autos aber nicht mehr mithalten, worauf es sie überschlug und sie mitgeschleift wurde, bis sie sich aus dem Brustgeschirr befreien konnte.

Das Resultat dieser Erziehungsmassnahme waren blutige Pfoten, gesplitterte Krallen und mehrere Wunden, die genäht werden mussten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die knapp 68-Jährige wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken.

fn, sda