Scheidung Rosenkrieg: Bezirksgericht Zürich spricht Rudi Bindella frei

leph, sda

19.11.2020 - 13:01

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag den Zürcher Gastro-Unternehmer Rudi Bindella freigesprochen. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag den Zürcher Gastro-Unternehmer Rudi Bindella freigesprochen. (Symbolbild)
SDA

Das Bezirksgericht Zürich hat den Zürcher Gastro-Unternehmer Rudi Bindella vom Vorwurf der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten freigesprochen. Er kürzte seiner Ex-Frau den Unterhalt, weil sie ihm Geld geschuldet hatte.

Die Akten zeichneten das Bild eines äusserst erbitterten und zermürbenden Rosenkriegs, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung zum 72-jährigen, erfolgreichen Gastro-Unternehmer.

Die Auseinandersetzung, die Bindella am Donnerstag auf die Anklagebank brachte, spielte sich im Zusammenhang mit einem jahrelangen Rosenkrieg mit seiner Ex-Frau ab.

Die Ehe ging zwar bereits nach wenigen Jahren in die Brüche. Die Auseinandersetzungen dauern nun schon aber mehr als doppelt so lange. Seit rund zwei Jahren ist das Paar geschieden, um die Folgen der Trennung wird weiterhin gestritten.

Als das Bezirksgericht dem Gastro-Unternehmer im Herbst 2018 die Unterhaltszahlungen für seine Frau rückwirkend leicht herabsetzte, und ihm eine Entschädigung für das Verfahren zusprach, verrechnete er den ihm zustehenden Betrag mit den nächsten zwei monatlichen Unterhaltszahlungen.

Insgesamt ging es um rund 30'000 Franken. Von der Verrechnung nahm er jedoch den Unterhalt für das gemeinsame Kind aus. Als das Obergericht später die Kürzung des Unterhalts aufhob, zahlte Bindella das Geld wieder zurück.

Seine Ex-Frau zeigte ihn daraufhin wegen der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten an. Tatsächlich sind Unterhaltszahlungen zumindest teilweise vor dem Verrechnen gegenseitiger Forderungen geschützt.

Frau geriet nicht finanzielle Nöte

Bindellas Verteidiger stellte sich auf den Standpunkt, dass die Verrechnung mit Unterhaltszahlungen nur dann verboten sei, wenn es die Gegenseite in existenzielle Nöte bringe. In einem Bundesgerichtsurteil zum Thema sei von «ins Elend stossen» die Rede.

Davon könne im vorliegenden Fall jedoch keine Rede sein. Bindellas Ex-Frau habe zum fraglichen Zeitpunkt mehrere zehntausend Franken auf Bankkonten verfügbar und zudem ein Vermögen von mehreren hunderttausend Franken gehabt. Ein Freispruch sei deshalb zwingend.

Der Anwalt der Ex-Frau hingegen argumentierte, dass Bindella durch die komplette Verrechnung zweier monatlicher Unterhaltszahlungen «in deren geschütztes Existenzminimum eingegriffen» habe.

Mahnende Worte für Bindella

Das Gericht schloss sich grundsätzlich der Sichtweise von Bindellas Anwalt an. Unter das Verrechnungsverbot fallen demgemäss nur Unterhaltsbeiträge, die für den Lebensunterhalt unbedingt notwendig sind. Von einer Notlage sei die Frau jedoch weit entfernt gewesen.

«Heute obsiegen Sie erstinstanzlich, es gibt aber keinen moralischen Sieger», sagte der Richter an Bindella gewandt. Es sei bedauerlich, dass er und seine frühere Ehefrau es bis heute nicht geschafft hätten, den Rosenkrieg zu beenden. Das frühere Paar beanspruche mit zahlreichen Verfahren enorme Kapazitäten der Justiz.

Rechnung geht an die Ex-Frau

Auch an Bindellas Ex-Frau hätte der Richter vermutlich gerne persönlich ein paar mahnende Worte gerichtet. Da sie sich von ihrem Anwalt vertreten liess, war dies aber nicht möglich.

Sie erhält das richterliche Feedback nun stattdessen in Form einer Rechnung über rund 13'000 Franken für Gerichts- und Verfahrenskosten sowie einer Entschädigung für ihren Ex-Mann. Letztere könnte er nun – rein theoretisch – wieder mit Unterhaltszahlungen verrechnen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Zurück zur Startseite