Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Zusammenarbeit mit dem Krebsregister der Kantone Zürich und Zug beschlossen. Er hat auf den 1. Januar 2020 eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zum Gesundheitsgesetz vorgenommen, wie er am Dienstag mitteilte.
Aus Ressourcen-, Knowhow- und Kostengründen mache der Aufbau und Betrieb eines eigenen Krebsregisters im Kanton Schaffhausen keinen Sinn, heisst es in der Mitteilung weiter. Aufgrund der Ausrichtung der Schaffhauser Krebspatientinnen und -patienten nach dem Kanton Zürich sei ein Anschluss an das Krebsregister der Kantone Zürich und Zug sinnvoll.
Die Kosten für einen Anschluss an dieses Register betragen für den Kanton Schaffhausen jährlich 1.66 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.
Hintergrund des Anschlusses an dieses bereits bestehende Krebsregister ist die gemäss der neuen Bundesgesetzgebung bestehende Verpflichtung der Kantone, ein Krebsregister zu führen.
Mit Krebsregistern lassen sich die Häufigkeit und Verteilung von Krebserkrankungen in der Bevölkerung bestimmen. Sie liefern Angaben über Tumorarten und deren Behandlungen. So können Risikogruppen ermittelt, Behandlungen optimiert und vermutete Krebsursachen erforscht werden.
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