Einbürgerungen Schärfere Einbürgerungsregeln für vorbestrafte Jugendliche

SDA

23.4.2019 - 13:32

Der Zürcher Regierungsrat will die Einbürgerungsregeln für straffällig gewordene Jugendliche verschärfen: Wenn Minderjährige wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verurteilt wurden, sollen sie künftig eine Bewährungsfrist abwarten, bis eine Einbürgerung möglich ist.

Damit nimmt die Regierung eine alte Forderung der Gemeinden auf. Diese Bewährungsfrist wäre eine schärfere Regel, als es der Bund vorschreibt, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.

Der Bund sieht für junge Straftäter keine solche Massnahme vor. Dieser Vorschlag ist Teil des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, das die Regierung nun in die Vernehmlassung gibt.

Auf Bundesebene ist bereits seit Januar 2018 ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft, das die Einbürgerungsanforderungen erheblich verschärfte. Aus Zeitgründen konnte der Kanton Zürich sein Gesetz bisher nicht anpassen, was nun nachgeholt werden soll.

Einheitliche Gebühren

Abgesehen von der Verschärfung bei den straffälligen Jugendlichen entspricht das Zürcher Gesetz im Grossen und Ganzen der Version des Bundes. Das Zürcher Bürgerrechtsgesetz soll einheitliche Gebühren in allen Gemeinden bringen, wo heute noch grosse Unterschiede vorherrschen.

Vorgesehen ist auch ein kantonal anerkannter Grundkenntnis-Test. Damit prüfen die Behörden das Wissen der Kandidaten über die Verhältnisse in Bund, Kanton und Zürcher Gemeinden.

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