Asylwesen Seuzachs Asyl-Provisorium laut Gericht nicht bewilligungsfähig

olgr, sda

30.6.2023 - 13:00

Die Baumaschinen können nicht auffahren: Die Gemeinde Seuzach kann ihre geplanten Notunterkünfte gemäss Gerichtsentscheid vorerst nicht erstellen. (Symbolbild)
Die Baumaschinen können nicht auffahren: Die Gemeinde Seuzach kann ihre geplanten Notunterkünfte gemäss Gerichtsentscheid vorerst nicht erstellen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Die geplanten provisorischen Notunterkünfte für Asylsuchende in Seuzach können nicht rasch erstellt werden: Das Verwaltungsgericht spricht Beschwerden wieder aufschiebende Wirkung zu, da das Projekt so gar nicht bewilligungsfähig sei.

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Der Gemeinderat von Seuzach hatte der Gemeinde Seuzach für die beiden Notunterkünfte im April die Baubewilligung erteilt. Allfälligen Beschwerden gegen diese Bewilligung entzog er dabei die aufschiebende Wirkung.

Auf Antrag von fünf Anwohnenden stellte das kantonale Baurekursgericht im Mai die aufschiebende Wirkung aber wieder her. Es untersagte der Gemeinde jegliche Bauarbeiten, bis über die hängigen Rekurse entschieden ist.

Dagegen wehrte sich die Gemeinde Seuzach vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Unterlag dort nun aber erneut, wie dem am Freitag veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 27. Juni zu entnehmen ist.

Der Kanton habe für alle Zürcher Gemeinden die Aufnahmequote weiter erhöht, Seuzach würden im Juni zwölf zusätzliche Asylsuchende zugeteilt, hatte der Gemeinderat begründet. Damit bliebe der Gemeinde nur wenig Zeit. Andere Optionen als die beiden auf drei Jahre befristeten Provisorien gebe es nicht.

Die Pflicht, genügend Unterkünfte für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen, könnte grundsätzlich als «besonderer Grund» gelten, der gemäss Rechtsprechung den Entzug der aufschiebenden Wirkung möglich machen würde, hält das Verwaltungsgericht fest. Dazu müsste aber im Einzelfall noch geprüft werden, ob das öffentliche Interesse diese Massnahme auch wirklich rechtfertige.

Diese Prüfung ist für das Verwaltungsgericht im konkreten Fall Seuzach aber gar nicht erst erforderlich: Das Bauvorhaben sei nämlich auch bei einer nur kurzen Beurteilung offensichtlich nicht bewilligungsfähig, da die Grenzabstände nicht eingehalten würden – und damit sei ein Entzug der aufschiebenden Wirkung gegen Beschwerden unzulässig.

Die Gemeinde Seuzach hat die anfangs Juni neu zugewiesenen Asylsuchenden unter anderem vorübergehend in einer Militäranlage ohne Tageslicht in Oberohringen untergebracht, wie der Gemeinderat Anfang Juni mitteilte.