Soziallasten Sozialkosten: Entlastung der Städte kommt vors Zürcher Stimmvolk

SDA

11.11.2019 - 16:11

Die SVP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat will den Soziallastenausgleich, der die Städte entlasten soll, nicht akzeptieren. Sie hat das Behördenreferendum ergriffen und bringt die Vorlage somit vors Volk.

Mit einem Behördenreferendum können Kantonsrätinnen und Kantonsräte eine Volksabstimmung erzwingen. Nötig sind dafür 45 Unterschriften, was die SVP mit ihren 49 Mitgliedern problemlos schafft.

Im September hatte der Kantonsrat eine Ausgleichsregelung für Soziallasten beschlossen. Diese führt dazu, dass der Kantonsanteil an die AHV/IV-Ergänzungsleistungen deutlich steigt.

Auslöser für diese Änderung waren die steigenden und kaum beeinflussbaren Sozialkosten in Städten wie Zürich, Winterthur und Dietikon. Mit dem Soziallastenausgleich des Kantonsrates erhalten aber auch Gemeinden, die nicht unter hohen Soziallasten leiden, mehr Geld, etwa reiche Seegemeinden.

Kanton muss 200 Millionen mehr zahlen

Die SVP kritisierte bei der Debatte, dass es sich deshalb gar nicht um einen Ausgleich zwischen den Gemeinden handelt. Stattdessen entstünden dem Kanton einfach Mehrkosten von 200 Millionen Franken.

Auch die Regierung war damals gegen die Vorlage – ebenfalls wegen der Mehrkosten. Sie hätte es bevorzugt, wenn die Gemeinden den Ausgleich untereinander organisiert hätten, in einer Pool-Lösung statt die Kantonskasse anzuzapfen.

Die Regierung verliert ihr «Zückerchen»

Die Ablehnung der Regierung hatte ihren Grund aber auch noch in der Unternehmenssteuerreform: Mit der Abstimmung von Anfang September wurde der Kantonsanteil bereits erstmals angehoben. Diese Anhebung war quasi das «Zückerchen» für die Städte, damit diese die umstrittene Steuervorlage der Regierung unterstützen.

Mit dem nun beschlossenen Soziallastenausgleich des Kantonsrates wurde der Kantonsanteil aber weiter erhöht. Diese weitere Erhöhung wollte die Regierung aber eigentlich als zweites «Zückerchen» parat halten, um die Städte von einer weiteren Unternehmenssteuerreform zu überzeugen. Diesen Pfand hat die Regierung nun nicht mehr.

Weil es sich bei der Vorlage aber um eine Parlamentarische Initiative handelte, stand der Regierungsrat bei der Ausarbeitung an der Seitenlinie. Die Führung lag beim Kantonsrat.

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