Arbeitszeit Spital Bülach und Gewerkschaft einigen sich im Umkleidestreit

olgr, sda

16.11.2021 - 11:06

75 Franken pro Monat: Angestellte des Spitals Bülach erhalten neu eine Entschädigung für die Umkleidezeit. (Symbolbild)
75 Franken pro Monat: Angestellte des Spitals Bülach erhalten neu eine Entschädigung für die Umkleidezeit. (Symbolbild)
Keystone

Die Mitarbeitenden des Spitals Bülach erhalten neu eine monatliche Pauschale von 75 Franken: Damit wird die Zeit abgegolten, die sie fürs Umkleiden benötigen. Die Gewerkschaft VPOD und die Spitalverantwortlichen beenden mit dieser Lösung einen langjährigen Streit.

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Mit der Einigung werden die vor dem Zürcher Obergericht noch hängigen Verfahren einvernehmlich abgeschlossen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag.

Mit der Pauschale, die sich bei einem Vollzeitpensum auf jährlich 900 Franken summiert, werde das Thema Umkleidezeit «im Sinne aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt», halten Gewerkschaft und Spital fest.

Der Umkleidebeitrag wird ab 1. März 2022 ausbezahlt. Mitarbeitenden, die dieser Gesamtlösung im Rahmen einer Ergänzung ihres Arbeitsvertrags zustimmen, erhalten ihn gemäss Mitteilung rückwirkend ab 1. Juli 2021.

Keine Pauschale bei Kaderlöhnen

Mit dieser Pauschale werde die Frage der Umkleidezeit pragmatisch gelöst, schreiben Gewerkschaft und Spital. Sie verbessere vor allem die Situation bei den tieferen Einkommen. Angestellte mit einem Kaderlohn von mehr als 130'000 Franken im Jahr erhalten keine Pauschale.

Die Gewerkschaft VPOD fordert seit Jahren, dass in den Spitälern die Umkleidezeit vor und nach der Arbeit als Arbeitszeit zu gelten hat – und damit auch zu entschädigen ist. Sie führt an verschiedenen Spitalstandorten Gespräche und hat verschiedentlich geklagt.