ImmobilienSRG zahlt Stadt Zürich neu Baurechtszins für Leutschenbach
SDA
1.7.2020 - 19:09
Die SRG muss der Stadt Zürich neu einen Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach entrichten. Grund ist der Umzug des Radiostudios Brunnenhof. Der Zürcher Gemeinderat ist damit dem Antrag des Stadtrats gefolgt.
Seit über 50 Jahren muss die SRG keinen Baurechtszins für das Grundstück im Leutschenbach bezahlen. Die Stadt Zürich warf Ende der 1950er-Jahre diesen Köder aus um sich im Standortwettbewerb gegen die anderen Städte zu behaupten. Mit dem geplanten Umzug des Radiostudios Brunnenhof in den Leutschenbach änderten sich aber die Spielregeln – und das Entgegenkommen der Stadt.
Die SVP wies auf den früheren Baurechtsvertrag zwischen Stadt und SRG hin. Die bisherige kostenlose Nutzung sei nicht mehr zeitgemäss. Der Zürcher Gemeinderat stimmte am Mittwochabend dem Antrag des Stadtrats zu, von der SRG einen jährlichen Baurechtszins von 159'000 Franken zu erheben.
«Radio Hall» im Leutschenbach
Unter dem Titel «Radio Hall» soll eine Halle, in der heute Produktionsfahrzeuge stehen, zu einem Radiostudio umgebaut werden. Der Umzug und die Inbetriebnahme des neuen Radiostudios sind bereits für 2021 geplant.
Im Baurechtsvertrag von 1966 zwischen der Stadt Zürich und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wurde damals nur der Bau und Betrieb eines Fernsehstudios festgehalten, nicht aber der eines Radiostudios. Die Anpassung im Baurechtsvertrag führte folglich zu «intensiven Verhandlungen» mit der SRG, wie der Zürcher Stadtrat im Oktober 2019 mitteilte.
Man habe sich dann darauf geeinigt, dass die SRG einen Teil des städtischen Landes für das Radiostudio nutzen dürfe, im Gegenzug aber ein jährlicher Baurechtszins von 159'000 Franken fällig wird. Die von der SRG durch diesen Umzug erhofften Einsparungen werden somit also deutlich geschmälert.
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