Coronavirus – Schweiz Stadt Winterthur erlässt Gewerblern die Miete

SDA

4.6.2020 - 09:19

Die Stadt Winterthur kommt ihren Gewerbe-Mietern entgegen. Sie verzichtet auf die Mieteinnahmen. (Symbolbild)
Die Stadt Winterthur kommt ihren Gewerbe-Mietern entgegen. Sie verzichtet auf die Mieteinnahmen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Stadt Winterthur kommt dem Gewerbe in der Corona-Pandemie entgegen: Bei den Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind, verzichtet sie vollständig oder grösstenteils auf die Miete. Somit nimmt die Stadt rund 317'000 Franken weniger ein.

256 Unternehmen sind in einer Liegenschaft der Stadt Winterthur eingemietet. 95 von ihnen mussten während der Corona-Pandemie ihr Geschäft schliessen. Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, wird sie diesen Gewerblern den Mietzins für die Dauer der Einschränkungen vollständig oder grösstenteils erlassen.

Jenen Betriebe, die ihre Miete trotz Schliessung bereits bezahlt haben, wird das Geld zurückerstattet. Gemäss Angaben der Stadt hat die Mehrheit der Betriebe ihre Miete trotz Lockdown gezahlt.

Nothilfe wird um einen Monat verlängert

Keinen Erlass gibt es für Vereine, welche die Räume für nicht gewerbliche Nutzungen mieten. Auch jene Gewerbler, deren Einbussen bereits durch Spezialregelungen von Bund, Kanton oder Stadt abgegolten werden, erhalten keinen Mietzinserlass.

Die 317'000 Franken, welche die Stadt durch den Mietzinserlass weniger einnimmt, werden dem Corona-Kredit belastet, den der Stadtrat für solche Hilfsmassnahmen gesprochen hatte. Er beträgt insgesamt fünf Millionen Franken.

Hilfe sollen auch jene Gewerbetreibende erhalten, welche eine städtische Liegenschaft im Baurecht nutzen. Sie können ein Gesuch um Erlass des Baurechtszinses stellen. Der Stadtrat beschloss an seiner Sitzung ausserdem, dass die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe für Selbständige und Kleinstbetriebe um einen Monat bis Ende Juni verlängert wird.

Hilfe für städtische Restaurants

Auch die zwölf städtischen Gastronomiebetriebe mit umsatzabhängigem Pachtzins werden bei der Bewältigung der Corona-Folgen unterstützt. Sie müssen im laufenden Geschäftsjahr keinen Mindestpachtzins abliefern. Dies führt bei der Stadt zu weiteren Einnahmeausfällen in der Höhe von rund 110'000 Franken. Auch dieser Betrag wird dem Corona-Kredit belastet.

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