Gemeindefinanzen Stadt Winterthur will wieder in die Parkhauskassen greifen

olgr, sda

1.10.2021 - 09:24

Die Gewinne der städtischen Parkhäuser sollen wieder in die Winterthurer Stadtkasse fliessen: Der Stadtrat legt eine neue Verordnung vor. (Symbolbild)
Die Gewinne der städtischen Parkhäuser sollen wieder in die Winterthurer Stadtkasse fliessen: Der Stadtrat legt eine neue Verordnung vor. (Symbolbild)
Keystone

Der Gewinn, den die städtischen Parkhäuser in Winterthur machen, soll wieder in den allgemeinen Finanzhaushalt fliessen. Der Stadtrat legt eine entsprechende neue Verordnung vor.

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Diese sieht auch die Möglichkeit vor, dass die bestehenden hohen finanziellen Reserven der Parkhäuser in die Stadtkassen umgebucht werden. Dies führe zu «einer partiellen Entlastung des Steuerhaushaltes», schreibt der Stadtrat am Freitag.

So könne sich die Stadt den finanziellen Spielraum verschaffen, um alternative, umweltschonende Mobilitätsformen zu fördern oder andere Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts 2050 umzusetzen.

Die städtischen Parkhäuser sind als Eigenwirtschaftsbetriebe organisiert, die sich selbständig über Gebühren finanzieren. Eine Gewinnentnahme durch die Stadt ist rechtlich nur zulässig, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Aus diesem Grund wurde 2017 die früher übliche Gewinnentnahme auch gestoppt.

Alternativen zu Parkgebühren

Dank der neuen Verordnung, die nun beim Stadtparlament liegt, sollen die Gewinne – in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 1,3 und 2 Millionen Franken – wieder in die Stadtkasse fliessen. Zudem sollen die angehäuften Reserven wieder abgebaut werden – gemäss Verordnung sollen vorerst jährlich bis zu 2 Millionen abgeschöpft werden.

Bei den Parkhäusern handle es sich nicht um einen klassischen Eigenwirtschaftsbetrieb wie bei der Abfallbewirtschaftung oder der Gasversorgung, den eine Stadt in einem faktischen Monopol betreibe, begründet der Stadtrat die Abschöpfung.

Bei den Parkhäusern bestehe ein weit freieres Marktumfeld mit vorhandener Konkurrenz. «Die gebührenpflichtigen potentiellen Nutzerinnen und Nutzer können sich für eine alternative und unter Umständen kostengünstigere Parkierungsmöglichkeit entscheiden.» Sie hätten auch die Möglichkeit, auf andere Mobilitätsangebote – etwa den Bus – auszuweichen.

Da Alternativen bestehen, müssten die Bürger nicht mittels Kostendeckungsprinzip vor überhöhten staatlichen Gebühren geschützt werden, schreibt der Stadtrat in seinem Antrag. «Dies bedeutet wiederum, dass die Gebühren (und mit ihnen eine mögliche Gewinnentnahme) nicht bewusst tief gehalten werden müssen.»

Mit der am Freitag vorgestellten Verordnung soll der Eigenwirtschaftsbetrieb «Parkhäuser und Parkplätze» auch in «Parkieren Winterthur» umbenannt werden. Neu wird er auch den Betrieb der Velostationen umfassen.