Urteil Stadt Zürich muss für Ruhe auf Friedhof Sihlfeld sorgen

olgr, sda

20.1.2023 - 12:57

Der Friedhof Sihlfeld ist ein grosser Park: Dessen Nutzung sorgt für Konflikte. (Archivbild)
Der Friedhof Sihlfeld ist ein grosser Park: Dessen Nutzung sorgt für Konflikte. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Zürich muss den Friedhof Sihlfeld doch nicht zwingend abends um 20 Uhr schliessen, aber zumindest Massnahmen ergreifen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen, wie das Verwaltungsgericht in einem Urteil schreibt. Das Gericht ist sich aber nicht ganz einig.

Keystone-SDA, olgr, sda

Die Friedhöfe in der Stadt Zürich sind seit 2018 rund um die Uhr zugänglich. In der Folge kam es zu Klagen, etwa wegen Partys und Sonnenbadenden. Der Friedhof Sihlfeld sei keine Stätte der Ruhe und Besinnung mehr, kritisierte auch ein Mieter eines Familiengrabes im Jahr 2020 und verwies auf eine Drogen- und Stricherszene. Er verlangte, dass die Anlage in der Nacht wieder zu schliessen sei.

Der Bezirksrat hiess dessen Rekurs im Januar 2022 gut und wies die Stadt an, den Friedhof Sihlfeld spätestens ab 20 Uhr zu schliessen. Die Stadt Zürich gelangte daraufhin an das Verwaltungsgericht, das den Entscheid des Bezirksrates nun teilweise aufgehoben hat, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Gericht fordert die Stadt darin dazu auf, sich vertieft mit der Kritik des Grabmieters auseinanderzusetzen. Sie müsse geeignete Massnahmen prüfen und ergreifen, um den «an Ruhe und Ordnung auf Friedhofsanlagen zu stellenden Anforderungen» gerecht zu werden.

Ruhe und Ordnung ohne nächtliche Schliessung

Denn aus der in der Bundesverfassung verankerten Garantie der Menschenwürde folge auch das Recht auf ein schickliches Begräbnis, hält das Gericht im Urteil fest. Dazu gehöre die Möglichkeit, den Toten in sittsamer Art und Weise gedenken zu dürfen.

Um diese auf Friedhofsanlagen gebotene Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, seien auch andere Massnahmen als eine nächtliche Schliessung denkbar, schreibt das Gericht.

Dem Gerichtsschreiber geht der Auftrag an die Stadt, andere Massnahmen zu prüfen, aber zu weit, wie er in einer abweichenden Minderheitsmeinung im Urteil festhält. Denn der Grabmieter habe einzig die Schliessung der Anlage verlangt. Zudem bezweifelt der Gerichtsschreiber, dass ein Verzicht auf eine Schliessung des Friedhofs die Menschenwürde des Grabmieters überhaupt berühre.