RaumentwicklungStadt Zürich will räumliche Entwicklung sozialverträglich gestalten
uj, sda
11.2.2021 - 17:57
Die Stadt Zürich versucht angesichts einer wachsenden Verdichtung, den baulichen und räumlichen Wandel in möglichst sozialverträgliche Bahnen zu lenken. Ein wichtiges Mittel ist das neue Sozialräumliche Monitoring.
Die Stadt wolle Verdrängungsprozesse und soziale Entmischung minimieren, erklärte Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) bei der Vorstellung des Monitorings am Donnerstag an einem virtuellen Mediengespräch. Genau hinschauen wolle man vor allem bei den Verletzlichsten, bei Personen mit wenig Geld.
Durchmischung angestrebt
Für den Stadtrat sei zentral, dass eine sozialverträgliche räumliche Entwicklung in allen Quartieren erreicht werde, sagte André Odermatt (SP), Vorsteher des Hochbaudepartementes. Angestrebt werde eine gute Durchmischung der sozialen Schichten und Altersgruppen, verschiedene Wohnungsgrössen und bezahlbare Mieten. Ziel sei es, soziale Netze in den Quartieren zu erhalten und zu stärken.
Im Fokus stehen Gebiete, die aufgrund ihrer Bevölkerungszusammensetzung besonders empfindlich gegenüber Veränderungen sind. Daten liefert das Sozialräumliche Monitoring, wie Anna Schindler, Direktorin Stadtentwicklung, erklärte.
Gesammelt werden etwa Informationen zu Bevölkerungszusammensetzung, Haushaltseinkommen und Gebäudealter in einem Gebiet. Mit der Verschränkung dieser Daten könne gezeigt werden, wo eine baldige Bautätigkeit zu erwarten ist und gleichzeitig viele Menschen mit tiefem Einkommen wohnten. Daraus lasse sich die soziale Verletzlichkeit der Einwohner ablesen, sagte Schindler.
Drei Sorgenkinder
Konkret identifiziert das Sozialräumliche Monitoring 2020 drei Gebiete mit erwarteter Verdichtung und hohem sozialem Risiko. Es handelt sich um Leimbach, Affoltern und Schwamendingen. Immerhin wird dort die Gefahr aber durch eine überdurchschnittliche Präsenz von Wohnbaugenossenschaften abgedämpft.
Für die Lenkung der räumlichen Entwicklung in eine sozialverträgliche Richtung steht der Stadt eine Palette an Massnahmen zur Verfügung. Es sind dies vor allem die etappenweise Erstellung von Ersatzneubauten und die Gewährleistung eines substantiellen Anteils an subventionierten oder preisgünstigen Wohnungen.
Auch eine frühzeitige Information und Partizipation betroffener Einwohner, die Unterstützung der Mieterschaft bei grösseren Ersatzneubauprojekten sowie Massnahmen zur Integration von Neuzuziehenden sind zentral. Dazu gehört etwa das Einplanen attraktiver Frei- und Begegnungsräume.
Kostenmiete in städtischen Liegenschaften
Die grössten Möglichkeit für eine Einflussnahme hat die Stadt – naheliegender Weise – bei eigenen Liegenschaften, wie Stadtrat Odermatt erklärte. So werden diese stets gemäss dem Prinzip der Kostenmiete bewirtschaftet.
Einfordern kann die Stadt Massnahmen für eine sozialverträgliche räumliche Entwicklung bei Bauvorhaben, bei denen sie einen gewissen rechtlichen Spielraum hat. Dies ist der Fall, wenn die Stadt Baurechte vergibt oder wenn vom kantonalen Planungs und Baugesetz erhöhte Gestaltungsanforderungen gestellt werden. Auch wenn Bauprojekte mittels Aufzonung eine Mehrausnützung erhalten, kann die Stadt einen gewissen Druck ausüben.
Gar keinen Hebel mehr in der Hand hat die Stadt bei Projekten, die in Regelbauweise realisiert werden. «Da geht es dann vor allem um Sensibilisierung», sagte Stadtpräsidentin Mauch. Die Stadt zeigt der Bauherrschaft die Möglichkeiten auf für sozialverträgliches Bauen und versucht, sie zu deren freiwilliger Anwendung zu bewegen.
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