Sozialhilfe Stadt Zürich: Wirtschaftliche Basishilfe scheitert an Frist

leph, sda

4.2.2022 - 15:16

Der Brief wurde nicht rechtzeitig zur Post gebracht: Der Zürcher Stadtrat zieht daher seinen Rekurs im Fall der wirtschaftlichen Basishilfe zurück. (Symbolbild)
Der Brief wurde nicht rechtzeitig zur Post gebracht: Der Zürcher Stadtrat zieht daher seinen Rekurs im Fall der wirtschaftlichen Basishilfe zurück. (Symbolbild)
Keystone

Wegen einer verpassten Rekursfrist kann die Stadt Zürich ihr umstrittenes Projekt der wirtschaftlichen Basishilfe für Sans Papiers und andere Ausländergruppen definitiv nicht weiterführen. Die Rekursschrift wurde zur spät zur Post gebracht.

4.2.2022 - 15:16

Der Zürcher Stadtrat kündigte am 20. Dezember vergangenen Jahres an, den negativen Entscheid des Bezirksrats zur wirtschaftlichen Basishilfe beim Regierungsrat anzufechten. Daraus wird nun nichts. Die Stadtkanzlei hat die Rekursschrift nicht rechtzeitig abgeschickt, wie der Stadtrat am Freitagnachmittag mitteilte.

Der Stadtrat sieht sich laut Mitteilung nun gezwungen, den Rekurs zurückzuziehen und «bedauert diesen Schritt ausserordentlich». Die Leiterin der Stadtkanzlei, Stadtschreiberin Claudia Cuche-Curti, übernehme die Verantwortung für die verpasste Frist. Sie habe Abklärungen zum genauen Hergang und zu den Versandprozessen in der Stadtkanzlei in Auftrag gegeben.

Wie am 10. Dezember bekannt wurde, entschied der Bezirksrat nach einer Beschwerde der FDP, dass die wirtschaftliche Basishilfe gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstosse. Der Stadtratsbeschluss zur Finanzierung des Pilotprojekts wurde dadurch aufgehoben.

Projekt verstösst gegen übergeordnetes Recht

Kern des Streits sind gesetzliche Bestimmungen, gemäss denen der Bezug von regulärer Sozialhilfe bei Ausländern zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz führen kann. Gegner des Projekts werfen dem Stadtrat vor, diese Bestimmungen gezielt umgehen zu wollen, was widerrechtlich sei.

Der Stadtrat hingegen hält ein solches Angebot für unabdingbar, um extreme Formen der Armut zu verhindern. Gerade während der Corona-Pandemie seien zahlreiche Menschen, die bereits vorher in wirtschaftlich prekärer Situation lebten, in die Armut abgerutscht.

Nach dem negativen Entscheid des Bezirksrats hat die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde angekündigt, das Projekt für die Dauer des Rechtsstreits anstelle der Stadt zu finanzieren.

Ob und wie das Projekt nun nach der neusten Entwicklung fortgeführt werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Gespräche zwischen den beteiligten Organisationen seien am Laufen. Gemäss Mitteilung des Stadtrats soll nächste Woche darüber informiert werden.

SP kündigt Vorstoss an

Die SP Stadt Zürich und die Grünen Stadt Zürich äusserten in Mitteilungen ihr Bedauern über den Abbruch des Rechtsmittelverfahrens. «Die FDP und unsorgfältige Arbeit in der Stadtkanzlei» hätten zu einem Stopp des Projekts geführt, heisst es bei der SP. Die Partei will nun versuchen, das Projekt durch einen Vorstoss im Gemeinderat neu aufzugleisen.

leph, sda