Kommunale Finanzen Stadt Zürich zieht Urteil zur Jahresrechnung 2019 nicht weiter

kl, sda

28.1.2022 - 11:05

Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die ausserordentliche Abschreibung auf Anlagen des Stadtspitals Triemli nicht rechtmässig war. (Archivbild)
Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die ausserordentliche Abschreibung auf Anlagen des Stadtspitals Triemli nicht rechtmässig war. (Archivbild)
Keystone

Der Zürcher Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur ausserordentlichen Abschreibung auf den Bilanzwert des Stadtspitals Triemli und zieht das Urteil nicht weiter. Die Stadt Zürich muss ihre Jahresrechnung 2019 nun korrigieren.

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Gegen einen Weiterzug hat unter anderem der Umstand gesprochen, dass sich das Urteil nicht auf das Bewerbungsverfahren des Stadtspitals Zürich Triemli für die Spitalliste 2023 auswirkt, wie die Stadt am Freitag mitteilte. Auch habe das Urteil keinen Einfluss auf die Fallkosten des Stadtspitals Triemli.

Der Stadtrat hatte in der Jahresrechnung den Bilanzwert des Bettenhauses des Stadtspitals Triemli von 346 Millionen Franken auf 170 Millionen Franken reduziert. Die Differenz – 176 Millionen Franken – verbuchte er als «ausserplanmässige Abschreibung».

Der Regierungsrat hatte die Jahresrechnung der Stadt Zürich wegen der ungewöhnlichen Abschreibung nicht genehmigt. Die von der Stadt dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Anfang Januar ab. Mit dem Verzicht auf den Weiterzug ist der Rechtsstreit nun zu Ende.

Dem Stadtrat sei es ein Anliegen gewesen, die unterschiedliche Auslegung von einer unabhängigen Gerichtsinstanz beurteilen zu lassen. Das sei nun geschehen, schreibt der Stadtrat. Stadt und Kanton Zürich würden in den nächsten Wochen die notwendigen Massnahmen festlegen, um das Urteil zu vollziehen.