Gewalt Stadtpolizistin angefahren: Fahrer wegen Mordversuchs angeklagt

olgr, sda

11.8.2021 - 12:18

Nach dem "Autoangriff" auf eine Zürcher Stadtpolizistin soll sich ein 19-Jähriger vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. (Symbolbild)
Nach dem "Autoangriff" auf eine Zürcher Stadtpolizistin soll sich ein 19-Jähriger vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. (Symbolbild)
Keystone

Ein 19-Jähriger wird sich unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes verantworten müssen: Er soll im Februar 2020 beim Strichplatz in Zürich eine Stadtpolizistin angefahren und dabei lebensbedrohlich verletzt haben.

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Die Staatsanwaltschaft hat Ende Juli beim Zürcher Bezirksgericht Anklage erhoben, wie sie einen Bericht des Tages-Anzeigers vom Mittwoch bestätigte. Sie wirft dem Mann, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, neben dem Mordversuch unter anderem auch Gefährdung des Lebens, Sachbeschädigung sowie Strassenverkehrsdelikte vor.

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den Junglenker fordert, teilt sie noch nicht mit. Bei Mord sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vor, bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe mildern.

Detektivin mehrere Meter mitgeschleift

Ende Februar 2020 wollte eine Detektivin der Stadtpolizei Zürich beim Strichplatz ein Fahrzeug und dessen Insassen kontrollieren. Da trat der Fahrer aufs Gaspedal, fuhr die 38-Jährige an und schleifte sie gemäss damaliger Polizeimeldung mehrere Meter mit. Sie musste in der Folge mehrmals operiert werden.

Einen Tag darauf nahm die Polizei den mutmasslichen Fahrer fest. Bis zur Anklageerhebung befand er sich in Untersuchungshaft, nun ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft – wohl bis zum Prozessbeginn – in Sicherheitshaft.

Eine solche Haft vor einer Verurteilung ist gemäss Strafprozessordnung unter anderem dann möglich, wenn sich die dringend verdächtigte beschuldigte Person dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion durch Flucht entziehen könnte.

Das Verfahren gegen einen zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Afghanen wegen Mitfahrens in einem entwendenden Fahrzeug sowie wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist derzeit noch pendent, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft weiter festhält.