Initiativen Stadtrat: "Züri Autofrei" verstösst gegen Bundesrecht

SDA

22.12.2017 - 15:01

Die Initiative "Züri Autofrei" der Juso kann aus Sicht des Zürcher Stadtrats gar nicht umgesetzt werden, da sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Das Parlament soll sie deshalb für ungültig erklären.

Die Initiative verlangt, dass in der Gemeindeordnung festgeschrieben wird, dass das Stadtgebiet vom motorisierten Individualverkehr befreit werden soll. Zudem sollen Alternativen gefördert werden.

Die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht, vor allem gegen Bundesrecht, teilte der Stadtrat am Freitag mit. Der Kanton Zürich und beschränkt auch die Städte Zürich und Winterthur könnten nur für ihre eigenen Strassen Fahrverbote erlassen, aber nicht flächendeckend.

Das Bundesgericht habe sich in einem ähnlichen Fall entsprechend klar geäussert, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei ging es um die Beurteilung einer Volksinitiative im Kanton Appenzell Ausserrhoden, die zwölf autofreie Sonntage auf Kantonsgebiet vorsah.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, die Initiative für ungültig zu erklären. Die Juso der Stadt Zürich hatte die Initiative im August eingereicht.

Gemäss Juso ist die Argumentation des Stadtrats "mehr als fadenscheinig". Der Entscheid solle verschleiern, dass dem Stadtrat Mut und Visionen fehlten, heisst es in einer Mitteilung.

"Züri Autofrei" entspreche gemäss einem Gutachten den Gültigkeitsanforderungen einer Volksinitiative. So sei im Initiativtext klar vermerkt, dass Bundesrecht und kantonales Recht zu wahren seien.

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