Für ein Kongresshaus auf dem Zürcher Carparkplatz sieht es nicht gut aus: Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Initiative der IG Kongress-Stadt Zürich "Neue Arbeitsplätze anstatt Carparkplätze" für ungültig zu erklären. Die Initiative verstösst nach Ansicht des Stadtrates vor allem gegen übergeordnetes Recht.
Die Initiative aus bürgerlichen Kreisen möchte, dass der Carparkplatz beim Hauptbahnhof in eine Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont wird. Darauf stellen sich die Initianten ein Kongresszentrum und Hotelzimmer vor sowie einen Park mit Verbindung zum Platzspitz. Das Land soll den privaten Investoren von der Stadt im Baurecht abgegeben werden.
Hinter der Initiative stehen FDP, SVP, CVP sowie Wirtschaftsverbände und Unternehmen - insbesondere die Hotellerie. Präsident des Initiativkomitees ist der frühere SP-Stadtpräsident Elmar Ledergerber. Die IG reichte das Begehren mit rund 3700 Unterschriften im Juni ein.
Der Stadtrat habe unterdessen die Gültigkeit der Volksinitiative "Neue Arbeitsplätze anstatt Carparkplätze" geprüft, teilte er am Montag mit. Dabei ausschlaggebend sind Einheit der Materie, Durchführbarkeit und Rechtmässigkeit.
Die Prüfung habe gezeigt, dass Ziffer 2 der Initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst. Mit Ziffer 2 soll die Umsetzung eines konkreten Vorhabens - die Realisierung eines Kongresszentrums auf dem Areal des heutigen Carparkplatzes - in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden; ebenso werden planerische Festlegungen wie die Umzonierung einer bestimmten Parzelle, die Erstellung eines Gestaltungsplans oder auch die Abgabe von Land im Baurecht verlangt.
In der Gemeindeordnung sind jedoch gemäss kantonalem Recht lediglich grundsätzliche Rechtsätze festzuhalten. Es werden generell-abstrakte Normen formulert, die richtungsweisend wirken oder Grundsätze festlegen. Diesem Prinzip widerspricht die in Ziffer 2 formulierte Forderung der Initiative.
Ebenfalls keine teilweise Gültigkeit
Obwohl Ziffer 1 des Initiativtexts für sich alleine alle Gültigkeitskriterien erfüllt, schliesst der Stadtrat auch eine Teilgültigkeit der Initiative aus. Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht des Stadtrats nämlich ebenfalls nicht gegeben.
Denn das zentrale Anliegen der Initiative ist die Erstellung eines Kongresszentrums auf dem heutigen Carparkplatz-Areal; dieses ist Gegenstand von Ziffer 2 des Initiativtexts. Ziffer 1 beziehungsweise der darin formulierte Grundsatz, dass die Stadt Zürich gemeinsam mit Privaten die Standortattraktivität fördern soll, ist diesem Anliegen klar untergeordnet.
Damit eine Initiative für teilweise gültig erklärt werden kann, muss aber davon ausgegangen werden können, dass die Unterzeichnenden die Initiative auch unterschrieben hätten, wenn ihnen nur der verbleibende Teil des Texts vorgelegt worden wäre.
Ausserdem darf der für ungültig erklärte Teil der Initiative nicht zentrale Anliegen beinhalten und der verbleibende Initiativtext darf nicht von untergeordneter Bedeutung sein.
Folgt der Gemeinderat dem Antrag des Stadtrates, kommt die Initiative nicht mehr an die Urne.
Zukunft des Carparkplatz-Areals
Wie es genau um die Zukunft des Carparkplatz-Areals bestellt ist, ist noch unklar. Denn noch offen ist die Antwort des Stadtrats auf die Motion "Projektierungskredit für Arealentwicklung Carparkplatz ohne Kongresszentrum" des Gemeinderats.
Der Stadtrat werde diese fristgerecht im September 2019 beantworten, schreibt er am Montag. Ebenfalls im kommenden Jahr werde der Stadtrat über eine mögliche temporäre Sanierung des Carparkplatzes entscheiden.
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