Bildung Stipendien-Gesuche sollen weniger umfassend geprüft werden

olgr, sda

14.2.2023 - 10:03

Der Zürcher Regierungsrat will die Stipendien-Gesuche rascher bearbeiten und dazu die Prüfbedingungen soweit möglich vereinfachen.
Der Zürcher Regierungsrat will die Stipendien-Gesuche rascher bearbeiten und dazu die Prüfbedingungen soweit möglich vereinfachen.
Keystone

Es geht zu lange, bis im Kanton Zürich Stipendien ausbezahlt werden: Damit die eingehenden Gesuche rascher bearbeitet werden können, soll nun deren Überprüfung vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.

Keystone-SDA, olgr, sda

Die Prüfbedingungen für Stipendien-Gesuche seien komplex, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag. Um einen vermeintlich ungerechtfertigten Bezug von Ausbildungsbeiträgen zu verhindern, sähen die rechtlichen Grundlagen «eine grosse Anzahl von Prüfkriterien» vor, heisst es dazu im Protokoll der entsprechenden Regierungsratssitzung.

Grosser Aufwand, kleiner Nutzen

Doch der administrative Aufwand, der sich aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergebe, sei im Verhältnis zum Nutzen sehr gross, ist im Protokoll festgehalten. So sei etwa geregelt, dass Personen, die zwei Ausbildungen abgebrochen hätten, nicht anspruchsberechtigt seien. Um dies zu prüfen, müsse der gesamte Werdegang einer Person abgefragt und im Detail ausgewertet werden.

Doch am Ende dieser aufwendigen Prüfung erhalte nur ein sehr kleiner Anteil der Gesuchstellenden keine Beiträge – und dabei handle es sich insbesondere «um junge Menschen im Berufsfindungsprozess», hält der Regierungsrat fest. Gerade diese müssten darin unterstützt werden, eine Ausbildung abzuschliessen, damit sie später selber einen Lohn zum Leben erwirtschaften könnten.

Die Bildungsdirektion wird nun eine Teilrevision des Bildungsgesetzes erarbeiten, mit der diese Regelung der zweimaligen Abbrüche sowie weitere Prüfkategorien allenfalls angepasst und soweit möglich vereinfacht werden.

Abläufe wurden nicht verschlankt

Das Bildungsgesetz wurde im Bereich der Ausbildungsbeiträge letztmals auf Januar 2021 hin revidiert. Diese Stipendienreform sollte zu einer gerechteren Verteilung der Beiträge führen, Anreize für einen raschen Ausbildungsabschluss setzen und die administrativen Abläufe verschlanken.

Während die ersten beiden Ziele erreicht wurden, klappte es mit der Vereinfachung nicht, wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung sinngemäss Bilanz zieht. «Um den Prüfaufwand nachhaltig zu verringern und beitragsberechtigten Personen im Kanton Zürich den zeitnahen Zugang zu Stipendien sichern zu können, braucht es deshalb eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen.»