Gebühren Streit um 1200 Franken: ETH unterliegt gegen die Stadt Zürich

fn, sda

25.3.2021 - 13:42

Die ETH nutzte für Bauarbeiten ein Stück Land der Stadt Zürich, wollte dafür aber nichts bezahlen. Das Bundesgericht verknurrt die Hochschule nun aber dazu. (Symbolbild)
Die ETH nutzte für Bauarbeiten ein Stück Land der Stadt Zürich, wollte dafür aber nichts bezahlen. Das Bundesgericht verknurrt die Hochschule nun aber dazu. (Symbolbild)
Keystone

Wegen 1200 Franken hat die ETH Zürich bis vor Bundesgericht gegen die Stadt Zürich prozessiert. Nun hat sie verloren und muss die 1200 Franken zahlen. Streitpunkt war ein Stück städtischen Lands, das für eine ETH-Baustelle belegt wurde.

Keystone-SDA, fn, sda

Auslöser für den drei Jahre dauernden Streit waren Bauarbeiten an einem ETH-Gebäude. Dabei nutzte die ETH ein Stück eines städtischen Areals, exakt 69 Quadratmeter.

Die Stadt Zürich stellte der ETH dafür eine Rechnung wegen «gesteigerten Gemeingebrauchs» aus. Das Areal kostete 7 Franken pro Quadratmeter und Monat, was 1207.50 Franken ergab.

Areal «ideell genutzt»

Die ETH fand jedoch, dass sie nicht zahlen müsse und legte Rekurs ein. Sie argumentierte, dass das Benützen des Areals die Stadt ja nichts gekostet habe. Zudem sei das Areal «ideell genutzt» worden.

Bei «ideellen Nutzungen» fällt die Benutzungsgebühr für öffentlichen Grund weg. Die Stadt kassiert dann nur Bewilligungs- und Schreibgebühren. Vorgesehen ist diese Ausnahmeregelung für politische, religiöse und gemeinnützige Zwecke.

Die Baustelle einer Hochschule gehört nach Ansicht des Bundesgerichts jedoch nicht dazu. Es kam im am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Stadt Zürich die Gebühr zu Recht erhoben habe. Die ETH muss die 1200 Franken also bezahlen.

Die Verfahrenskosten für das Bundesgerichtsverfahren betragen 2000 Franken, also mehr als die 1200 Franken Gebühr, um die ETH und Stadt gestritten haben. Diese 2000 Franken muss die ETH als Verfahrensverliererin nun ebenfalls übernehmen.

Urteil 2C_1001/2020