Bestattungswesen Streit um Bestattungswesen: Winterthur kann Anbieter wechseln

SDA

17.4.2020 - 12:02

Streit um Sarggrössen: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass in Winterthur ein neuer Anbieter von Bestattungsdienstleistungen zum Zuge kommt. (Symbolbild)
Streit um Sarggrössen: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass in Winterthur ein neuer Anbieter von Bestattungsdienstleistungen zum Zuge kommt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/DANIEL KARMANN

Die Stadt Winterthur kann ihren Anbieter für Bestattungsleistungen wechseln. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der bisherige Anbieter den Auftrag abgeben muss. Dieser hatte kritisiert, dass die Ausschreibung der Stadt mangelhaft gewesen sei.

Im Juli 2018 eröffnete die Stadt Winterthur ein Submissionsverfahren: Gesucht wurde ein Anbieter für das Einsargen und Überführen von Verstorbenen sowie für die Sarg-Lieferung.

Nur zwei Anbieter reichten eine Offerte ein, darunter auch jener, der diese Arbeiten seit zehn Jahren für die Stadt ausführte. Die Stadt entschied sich jedoch für den neuen Bestattungsdienstleister, nicht für den bewährten – was dieser nicht akzeptierte.

Er reichte Rekurs beim Verwaltungsgericht ein und kritisierte dabei vor allem die Art der Ausschreibung. Die sei mangelhaft gewesen, etwa bei der Abrechnung des Kilometergeldes für den Leichenwagen und bei den Spezialgrössen von Särgen.

Die Stadt forderte eine Offerte für 700 Normal-Särge und 100 Särge in Spezialgrössen. Der bisherige Anbieter argumentierte dabei, dass Speziallängen aber kaum je bezogen würden und deshalb die Ausschreibung der Stadt unrealistisch sei.

Das Verwaltungsgericht fand an der gesamten Ausschreibung der Stadt jedoch keine Fehler und hiess ihren Submissions-Entscheid gut, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Somit erhält der neue Mitbewerber den Zuschlag, der bisherige geht leer aus. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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