EhrverletzungStreit um Corbusier-Pavillon: Ex-Kulturdirektor freigesprochen
fn, sda
18.2.2021 - 17:06
Erfolg für den ehemaligen Stadtzürcher Kulturdirektor Peter Haerle: Das Zürcher Obergericht hat ihn am Donnerstag vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Er war angeklagt, weil er die Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons, Heidi Weber, beleidigt haben soll.
Der eine Satz, der ihn vor Gericht brachte, fiel im Jahr 2016 in einem Interview mit Roger Schawinski auf Radio1. Schawinski hatte in diesem Interview Kulturdirektor Peter Haerle und Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) frontal angegriffen, weil das Verhältnis zwischen Stadt und Museums-Eigentümerin Heidi Weber verfahren war.
«Ein bisschen verkracht»
Haerle versuchte, sich selbst und die Arbeit der Stadt zu verteidigen: «Heidi Weber hat sich im Laufe ihres Lebens mit sehr vielen Leuten leider ein bisschen verkracht», sagte er.
Die heute 93-jährige Weber, die den Corbusier-Pavillon im Seefeld in den 1960-er Jahren lanciert und während 50 Jahren auf eigene Faust betrieben hatte, fühlte sich durch diesen Satz herabgewürdigt und zeigte den Kulturchef an.
Fünf Jahre später kam nach dem Bezirksgericht jedoch auch das Obergericht zum Schluss, dass es sich bei diesem Satz nicht um üble Nachrede handelt. Es sprach Haerle frei. Ein unbefangener Durchschnittshörer habe den Satz nicht als Angriff auf die charakterliche Integrität von Heidi Weber interpretieren müssen, sagte der Richter in seiner Begründung.
Zudem müsse man auch anerkennen, dass «es durchaus wahr ist, dass sie sich im Laufe ihres Lebens öfters verkracht hat», sagte der Richter weiter. Zu diesem Schluss komme man nur schon, wenn man ihre Broschüre «Ich musste gegen die ganze Welt kämpfen» lese.
«Eindrückliche Persönlichkeit»
Er würde den umstrittenen Satz heute wohl nicht mehr genau so formulieren, sagte Haerle in der Befragung. Er habe Weber damals aber keinesfalls verletzen wollen. In diesem kontroversen Interview habe er nur den Kontext der Auseinandersetzung erklären wollen.
«Weber ist eine eindrückliche Persönlichkeit. Sie ist eine Kämpferin, die sich ihr Leben lang durchsetzen musste», sagte Haerle. Sie habe eine Botschaft. Dann sei es logisch, dass nicht alle die gleiche Meinung hätten.
Streit um den Namen
«Wir von Seiten der Stadt haben uns wirklich bemüht, eine gute Lösung zu finden.», sagte Haerle weiter. Leider habe das nicht gefruchtet. Der Streit drehte sich um die Übergabe des Corbusier-Pavillons an die Stadt, nachdem der Baurechtsvertrag für das Kulturdenkmal ausgelaufen war.
Einer der Haupt-Streitpunkte war, dass die Stadt Webers Name strich. Heute heisst das letzte Werk von Le Corbusier schlicht «Pavillon Le Corbusier», zuvor «Heidi Weber Museum». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weber, die heute in Dubai lebt, kann noch vor Bundesgericht ziehen.
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