Energie Streit um «Zürich-Finish» bei den Energie-Mustervorschriften

leph, sda

1.2.2021 - 14:43

Öl- und Gasheizungen sollen im Kanton Zürich in Zukunft nur noch ausnahmsweise neu installiert werden dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag mit der Beratung von Änderungen des Energiegesetzes begonnen. (Symbolbild)
Öl- und Gasheizungen sollen im Kanton Zürich in Zukunft nur noch ausnahmsweise neu installiert werden dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag mit der Beratung von Änderungen des Energiegesetzes begonnen. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat heute die Debatte zu Änderungen am Energiegesetz begonnen. Im Vordergrund steht die Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Die Klima-Allianz-Parteien wollen dabei weiter gehen, als es die Mustervorschriften der Kantone verlangen. Das stösst auf Widerstand.

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag Eintreten auf die so genannte «MuKEn»-Vorlage (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) beschlossen. Der Entscheid war unumstritten, ein Rückweisungsantrag erhielt lediglich eine einzige Stimme, Antrag auf Nichteintreten wurde keiner gestellt.

Zu einzelnen Punkten gingen die Meinungen dann aber doch weit auseinander. Christian Lucek (SVP, Dänikon) sprach von überzogenen Forderungen, die weit über die Mustervorschriften, die es umzusetzen gelte, hinausgingen. «Der rein klimapolitisch motivierte Zürcher-Finish führt beispielsweise zu einem faktischen Verbot der Erneuerung fossiler Heizungen», sagte er. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Ausnahmen und Härtefällen würden nicht greifen.

Franziska Barmettler (GLP, Zürich) verteidigte die strengen Vorschriften bei den Heizungen. «Wenn jetzt eine mit fossilen Energien betriebene Heizung neu installiert wird, stösst diese die nächsten 25 Jahre lang CO2 aus.»

Keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr

Auch die Grünen stellten sich vorbehaltlos hinter die Vorlage ihres Energiedirektors Martin Neukom. Die Vorlage bringe sehr viel und das zu möglichst tiefen Kosten, sagte dieser.

Bestehende Öl- und Gasheizungen sollen gemäss der Vorlage künftig nur dann noch durch neue Heizungen dieses Typs ersetzt werden, wenn dies über den ganzen Lebenszyklus hinweg mindestens fünf Prozent günstiger ist, als die Installation und der Betrieb einer Wärmepumpe.

Weiter sollen Neubauten künftig einen Teil ihres Stromverbrauchs selber erzeugen müssen. Rein elektrisch betriebene Heizungen und Warmwasserboiler sollen bis 2030 ersetzt werden müssen.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich nächste Woche die Beratung des Geschäfts fortsetzen.

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