Kantonale Abstimmung SVP fordert «Nein» zum Etikettenschwindel bei Sozialdetektiven

fn, sda

2.2.2021 - 15:12

Wie viel Überwachung soll erlaubt sein? Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden am 7. März darüber, ob Sozialdetektive unter anderem unangekündigte Hausbesuche machen dürfen. (Symbolbild)
Wie viel Überwachung soll erlaubt sein? Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden am 7. März darüber, ob Sozialdetektive unter anderem unangekündigte Hausbesuche machen dürfen. (Symbolbild)
Keystone

Für die SVP ist da neue Gesetz über die Sozialdetektive, über das die Zürcherinnen und Zürcher am 7. März abstimmen, ein Etikettenschwindel. Dieses Gesetz behindere die Arbeit der Sozialdetektive und müsse abgelehnt werden. Dann sei der Weg frei für eine «gute, konstruktive Lösung».

Einig sind sich die SVP und die Linken, dass es eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven braucht. So wollte es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welche die Diskussion um ein Gesetz im Jahr 2017 neu entfachte.

Er gab damals einer Zürcherin Recht, die einen Eingriff in ihre Privatsphäre geltend machte. Für die Überwachung dieser mutmasslichen Betrügerin fehlte damals aber die rechtliche Grundlage. Nun soll ins Gesetz kommen, was Sozialdetektive dürfen.

Was am 7. März zur Abstimmung komme, sei aber ein Alibi-Gesetz, «von den Linken zusammengezimmert», sagte Benjamin Fischer, Präsident der SVP des Kantons Zürich, am Dienstag vor den Medien.

Über 50 Gemeinden gegen das Gesetz

In der vorliegenden Form behindere dieses Gesetz die Arbeit der Sozialdetektive. Dies sei auch der Grund, weshalb über 50 Zürcher Gemeinden beim Gemeindereferendum mitgemacht hätten.

Damit ein Gemeindereferendum zustande und ein Beschluss des Kantonsrats vors Volk kommt, müssen 12 Gemeinden oder die Städte Winterthur und Zürich das Referendum ergreifen. Es machen hier also viel mehr Gemeinden mit, als für das Referendum notwendig wären.

Hören werden die Stimmberechtigten von diesen Gemeinden in den kommenden Wochen aber nichts. Ihnen ist es gesetzlich verboten, Abstimmungskampagnen zu unterstützen. Diesen Part übernimmt die SVP.

«Missbrauch aufdecken wird unmöglich»

Nach Ansicht der SVP wird es mit diesem Gesetz «unmöglich, Sozialhilfemissbrauch aufzudecken», wie Kantonsrat Stefan Schmid vor den Medien ausführte. Grösster Kritikpunkt der SVP am neuen Gesetz ist, dass der Einsatz von GPS-Trackern verboten ist und Hausbesuche oder Überwachungen eine Genehmigung brauchen.

«Bis man die Genehmigung des Bezirksrates für die Überwachung hat, ist die illegale Arbeit auf der Baustelle doch längst fertig», sagte Schmid. So werde es für Sozialdetektive ohne Bewilligung nur schon unmöglich, eine Garage oder ein Treppenhaus zu betreten.

Vergleich mit Corona-Beschränkungen

Gerade in Zeiten von Corona-Beschränkungen findet die SVP dies ein völliges Missverhältnis. Wenn momentan irgend ein Nachbar melde, dass mehr als fünf Personen in einer Wohnung seien, rücke bereits die Polizei aus. «Aber bei konkretem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch soll das plötzlich nicht mehr möglich sein?»

Die SVP plädiert deshalb für ein Nein zum vorliegenden Gesetz. Folgen die Stimmberechtigen diesem Aufruf, müsste der Kanton Zürich allerdings von vorne beginnen und ein neues Gesetz aufgleisen.

«Lieber neu anfangen als diese völlig unbrauchbare Lösung gutheissen», sagte SVP-Präsident Fischer dazu. Mit der brauchbaren Lösung könne man sich dann auch Zeit lassen. Das Ja-Komitee wird seine Argumente am Donnerstag präsentieren.

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