Warenhäuser Swiss Life muss Kosten für Rechtsstreit mit Manor zahlen

SDA

2.11.2020 - 17:01

Das Warenhaus Manor an der Zürcher Bahnhostrasse wurde Ende Januar 2020 geschlossen. Der Rechtsstreit zwischen Manor und Vermieterin Swiss Life dauerte trotzdem an. (Symbolbild)
Das Warenhaus Manor an der Zürcher Bahnhostrasse wurde Ende Januar 2020 geschlossen. Der Rechtsstreit zwischen Manor und Vermieterin Swiss Life dauerte trotzdem an. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Vermieterin Swiss Life muss den Hauptteil der Verfahrenskosten im Streit um die Mieterstreckung für die Manor-Filiale an der Zürcher Bahnhofstrasse bezahlen. Das hat das Obergericht entschieden.

Das Manor-Warenhaus an der Bahnhofstrasse ist seit Ende Januar Geschichte. Nach einem jahrelangen, erbitterten Rechtsstreit mit der Vermieterin Swiss Life wurde das Warenhaus geschlossen und geräumt. Für 100 Millionen Franken baut die Swiss Life das ehemalige Warenhaus derzeit um. Entstehen sollen dort Geschäfte und Büroräume.

Die juristischen Aufräumarbeiten dauerten indes bis jetzt noch an: Offen war noch die Frage, wie die Kosten des Verfahrens um die Erstreckung des Mietverhältnisses zwischen Manor und Swiss Life aufgeteilt werden sollen.

Das Mietgericht trat im Januar 2017 auf das Erstreckungsbegehren von Manor zwar nicht ein. Es auferlegte Swiss Life aber trotzdem 100'000 Franken Kosten und zusätzlich dazu die Verpflichtung, Manor eine Entschädigung von 180'000 Franken zu bezahlen.

«Aussichtslose Klage»

Dagegen wehrte sich Swiss Life vor Obergericht. Dieses hat den Entscheid zu Kosten und Entschädigung jedoch in einem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt.

Obendrauf kommen jetzt noch Kosten in der Höhe von 12'000 Franken für das Verfahren vor Obergericht. Diese muss die Swiss Life zu fünf Sechsteln und Manor zu einem Sechstel tragen. Zudem muss Swiss Life dem Warenhaus Manor eine zusätzliche Entschädigung von rund 5000 Franken bezahlen.

Swiss Life forderte, dass Manor die ganzen Kosten des Verfahrens um Mieterstreckung tragen müsse. Dies, weil Manor die laut Swiss Life «aussichtslose» Klage eingereicht und dann mit dem Auszug Ende Januar gegenstandslos gemacht habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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