Sexueller Missbrauch Tanzlehrer kriegt nach Sex mit Schülerin 10 Jahre Berufsverbot

SDA

28.1.2020 - 17:00

Das Zürcher Obergericht hat einen Tanzlehrer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einer minderjährigen Schülerin schuldig gesprochen und ihm ein Berufsverbot auferlegt. Die Verteidigung wollte dem Mädchen einen Teil der Schuld zuschieben: Es hätte mit dem Lehrer geflirtet.

Erst 15 Jahre alt war die Tanzschülerin. Das hinderte einen im Kanton Zürich wohnhaften Tanzlehrer nicht, sich ihr sexuell zu nähern. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn im März 2019 deshalb der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig.

Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 10 Franken bestraft. Nebst einem Anteil der Gerichtskosten wurde der Beschuldigte dazu verpflichtet, seinem Opfer 1000 Franken Genugtuung und über 8'600 Franken Prozessentschädigung zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil ans Obergericht. Sie war nicht damit einverstanden, dass der Tanzlehrer weiterhin minderjährige Schüler und Schülerinnen unterrichten darf. Sie forderte ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Im Gesetz sei klar geregelt, dass bei sexuellen Handlungen mit Kindern und einer Strafe von über 180 Tagessätzen in allen Fällen ein solches Verbot auszusprechen sei. Und da der Tanzlehrer 270 Tagessätze kassiert habe, sei diese Anordnung zwingend.

Die Verteidigung hingegen war der Meinung, dass ein Tätigkeitsverbot unverhältnismässig sei. Der Beschuldigte habe sich in den 14 Jahren als Tanzlehrer sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. Zudem habe das Mädchen mit ihrem Lehrer geflirtet. Ein Tätigkeitsverbot von 10 Jahren hätte schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für den Beschuldigten, argumentierte sein Anwalt.

Das Obergericht war aber gleicher Meinung wie der Staatsanwalt und fand ein Tätigkeitsverbot gerechtfertigt. Der Tanzlehrer darf somit künftig weder beruflich noch in irgendeiner organisierten ausserberuflichen Tätigkeit mit Kindern unter 16 Jahren zu tun haben und dies für zehn Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.

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