DiebstahlÜberführt mit Silbernitrat: Gericht verurteilt Pflege-Praktikanten
fn, sda
29.7.2021 - 15:58
Das Bezirksgericht Andelfingen hat am Donnerstag einen 21-jährigen Pflege-Praktikanten eines Altersheims wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Überführt wurde er mit Hilfe von Silbernitrat, welches die Haut schwarz färbt.
Keystone-SDA, fn, sda
29.07.2021, 15:58
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Immer wieder verschwand im Alterszentrum in Flaach Bargeld aus den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner. Um den Täter oder die Täterin zu finden, legte die Polizei schliesslich einen Köder aus: Banknoten, die mit Silbernitrat präpariert waren. Greift der oder die Täterin zu, färbt sich die Haut durch das Silbernitrat schwarz.
Als mutmasslicher Täter entpuppte sich schliesslich der 21-jährige Pflege-Praktikant. Trotz schwarzer Hände stritt er am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Andelfingen aber vehement ab, gestohlen zu haben. Er habe das Geld wohl berührt, als er eine Praline für einen Bewohner aus einer Schachtel genommen habe.
Die Diebstähle passten zum Dienstplan
«Ich habe nichts damit zu tun», beteuerte er. Die Richterin hielt das für eine Schutzbehauptung. Die Erklärung mit der Schokolade sei abenteuerlich. «Wir haben grosse Zweifel, dass es noch einen anderen Täter gab.» Nur schon deshalb, weil die Diebstähle immer dann passierten, wenn genau er Dienst hatte.
Trotzdem kam der Pfleger nun glimpflich davon, denn nur in einem Fall, jenem mit den schwarzen Händen, konnte ihm der Diebstahl zweifelsfrei bewiesen werden. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 1000 Franken und die Gerichtsgebühren.
Bei weiteren fünf Diebstählen wurde er aber nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Die Seniorinnen und Senioren erhalten deshalb auch ihr Geld nicht zurück. Es handelte sich um Beträge zwischen 100 und 700 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestrafung mit 180 Tagessätzen zu je 80 Franken sowie einer Busse von 2800 Franken gefordert.
«Schutz- und wehrlose Senioren»
Für die Richterin ging es bei diesem Fall aber nicht ums Geld. «Es ist niederträchtig, Menschen in einem Altersheim zu bestehlen», sagte sie. Diese Seniorinnen und Senioren seien teilweise völlig schutz- und wehrlos gewesen und hätten teilweise an Demenz gelitten.
Gerade in einem Altersheim müsse man von Angestellten erwarten können, dass sie vertrauenswürdig seien. Der Verurteilte arbeitet heute immer noch als Pfleger, aber in einem anderen Altersheim.
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