Coronavirus – SchweizUniversität und ETH Zürich führen Maskenpflicht ein
SDA
20.8.2020 - 16:16
Zutritt nur noch mit Maske: An der Universität Zürich gilt ab dem 1. September eine Maskenpflicht für alle öffentlich zugänglichen Räume. (Archivbild)
Source:KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Universität Zürich und die ETH Zürich führen eine Maskenpflicht ein. An der Uni gilt diese ab 1. September, an der ETH bereits ab kommendem Montag.
An der Universität gilt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen, also etwa in Korridoren, Lichthöfen, Toilettenanlagen und Gastrobereichen. Auch auf dem Weg von A nach B müsse ab September eine Maske getragen werden, teilte der neue Uni-Rektor Michael Schaepman am Donnerstag in einer internen E-Mail an die Mitarbeitenden mit.
Maskenpflicht auch für den Weg zum WC
Die Maske darf erst abgenommen werden, wenn ein Platz etwa im Büro, in einem Hörsaal oder in der Mensa eingenommen wurde. Natürlich dürfe die Maske aber auch ständig getragen werden. In den Aussenbereichen der Uni gilt die Maskenpflicht nicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Auch die ETH Zürich führt eine Maskenpflicht ein. Sie gilt bereits ab kommendem Montag. Auch dort gilt sie in allen öffentlichen Räumen. Sobald man am Bestimmungsort angekommen sei, – ob Arbeitsplatz, Lernplatz oder Mittagstisch – könne die Maske abgenommen werden, teilte die ETH Zürich auf ihrer Website mit. Die Maskenpflicht gelte auch für kurze Wege wie den Gang zur Toilette.
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