Coronavirus – Schweiz Urnenabstimmungen statt Gemeindeversammlungen weiterhin möglich

leph, sda

1.3.2021 - 11:46

Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist zur Zeit wegen der Corona-Pandemie erschwert. Zürcher Gemeinden sollen deshalb weiterhin wichtige Entscheide ausnahmsweise an der Urne fällen dürfen. (Symbolbild)
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist zur Zeit wegen der Corona-Pandemie erschwert. Zürcher Gemeinden sollen deshalb weiterhin wichtige Entscheide ausnahmsweise an der Urne fällen dürfen. (Symbolbild)
Keystone

Das Gesetz, welches den Zürcher Gemeinden unter bestimmten Umständen erlaubt, wichtige Geschäfte statt an einer Gemeindeversammlung ausnahmsweise an der Urne zu behandeln, wird voraussichtlich verlängert. Die SVP wehrte sich am Montag vergeblich dagegen im Kantonsrat.

Die simple Verlängerung des bestehenden Gesetzes führte im Kantonsrat zu ausführlichen Grundsatzdiskussionen.

Widerstand gegen die beantragte Verlängerung des Gesetzes bis Ende Juni kam vor allen aus den Reihen der SVP. «Wir sind dabei, den Ausnahmezustand Schritt für Schritt zur neuen Normalität zu machen», warnte Benjamin Fischer (SVP Volketswil).

Auch Alex Gantner (FDP Maur) sprach von einem «Dammbruch», den eine Verlängerung des Gesetzes darstellen würde. Demokratische Rechte würden ausgehebelt.

Befürworter der Verlängerung sahen indes keine drohenden Schäden für die Demokratie. Michèle Dünki (SP, Glattfelden) etwa wies darauf hin, dass die Stimmbeteiligung bei Urnenabstimmung in der Regel höher sei als an Gemeindeversammlungen.

Nur für wichtige Geschäfte

Das Ende vergangenen Jahres eingeführte Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona-Pandemie ist bis Ende März 2021 befristet.

Es erlaubt den Zürcher Gemeinden, Entscheide, für die sonst eine Versammlung nötig wäre, per Urnenabstimmung zu fällen. Zwar können Gemeindeversammlungen weiterhin stattfinden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt. Die Gemeinden erhalten aber mit dem Gesetz eine Alternative, um Entscheide ohne die Problematik von allfälligen Corona-Ansteckungen durchzuführen.

Die Ausnahmebestimmung darf nur für Geschäfte angewendet werden, die besonders wichtig und zeitlich dringlich sind.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich in drei Wochen abschliessend über die Verlängerung des Gesetzes entscheiden.

Zurück zur Startseite