Hitze Uster verbietet wegen Trockenheit Feuerwerk am 1. August

fn, sda

25.7.2022 - 10:07

Nun verbietet auch die Stadt Uster das 1. August Feuerwerk: Trotz Regen ist es nach wie vor viel zu trocken. (Symbolbild)
Nun verbietet auch die Stadt Uster das 1. August Feuerwerk: Trotz Regen ist es nach wie vor viel zu trocken. (Symbolbild)
Keystone

Nach mehreren kleineren Gemeinden hat nun auch die Stadt Uster ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Dieses gilt ab Montagmittag. Damit dürfte der 1. August in Uster ohne Feuerwerk und Höhenfeuer stattfinden, denn grosse Regenmengen sind nicht in Aussicht.

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Verboten sind nicht nur grössere Feuerwerke. Auch das Abbrennen von Kleinfeuerwerk, etwa Vulkanen und bengalischen Zündhölzern, ist untersagt. Offene Feuer inklusive Höhenfeuer und Grillfeuer mit Holz oder Kohle dürfen ebenfalls nicht mehr angezündet werden.

Dies gelte selbst für eingerichtete Feuerstellen sowie Sitzplätze und Terrassen, betonte die Stadt. Das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill bleibt aber erlaubt, sofern dieser auf festem Untergrund steht und nicht kippen kann.

Regen fliesst oberflächlich ab

Der Regen, der vor zwei Tagen fiel, war offenbar bei Weitem nicht genug: Solche Regenschauer würden nicht in den trockenen Boden eindringen sondern rasch oberflächlich abfliessen, schreibt die Stadt. Es brauche «erhebliche Regenmengen», und zwar über eine längere Zeitspanne.

Im Wald, auf Feldern, in Wiesen und an Böschungen herrsche trotz des Regens nach wie vor eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.

Vergangene Woche hatten unter anderem bereits die Gemeinden Niederhasli, Neftenbach, Pfungen, Dättlikon und Volken ein Feuerwerksverbot verhängt.

Sie gingen damit weiter, als der Kanton forderte. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Diese würde das Abbrennen von Feuerwerk noch erlauben. Die Gemeinden dürfen aber auf ihrem eigenen Territorium schärfere Vorgaben machen.