Urteil Veloverleiher brauchen in der Stadt Zürich doch eine Bewilligung

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10.1.2022 - 17:38

Ein abgestelltes E-Bike von Smide in Zürich: Der Veloverleih im "Free-Floating-System" bedarf einer Bewilligung der Stadt, hält das Verwaltungsgericht fest. (Archivbild)
Ein abgestelltes E-Bike von Smide in Zürich: Der Veloverleih im "Free-Floating-System" bedarf einer Bewilligung der Stadt, hält das Verwaltungsgericht fest. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Zürich kann Unternehmen, die Leihvelos auf öffentlichem Grund abstellen, Auflagen machen und von ihnen Gebühren verlangen: Das Verwaltungsgericht hat im Fall des Pleite gegangenen E-Bike-Verleihers «Bond» (früher «Smide") eine Verordnung der Stadt gestützt.

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Das Statthalteramt hatte diese Verordnung noch in Frage gestellt. Das Abstellen der Leihvelos auf öffentlichem Grund stelle einen «schlichten Gemeingebrauch» dar, der keiner Bewilligungs- oder Gebührenpflicht unterstellt werden dürfe, hielt es im Juli 2020 fest.

Sechseläutenplatz soll begehbar bleiben

Das Verwaltungsgericht gibt nun aber der Stadt Zürich recht und spricht von einem «gesteigerten Gemeingebrauch», wie einem am Montag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Denn verschiedene Anbieter könnten im Kampf um Marktanteile das Stadtgebiet mit Leihvelos regelrecht überschwemmen.

Anbieter, die auf das «Free Floating System» setzen und deren Zweiradfahrzeuge damit auf normalen Veloabstellplätzen, Trottoirs oder Gehwegen abgestellt werden, könnten damit das Begehen und Befahren des öffentlichen Grunds verunmöglichen.

Wegen dieses möglichen Nutzungskonflikts besteht für das Gericht ein Bedürfnis, «die Nutzung des öffentlichen Grundes durch stationslose Zweiradverleihsysteme einem Bewilligungssystem zu unterstellen».

Denn nur mittels Auflagen in einer Bewilligung – etwa zur erlaubten Grösse der Flotte – könnten an zentralen Lagen wie dem Sechseläutenplatz oder an Bahnhöfen Massierungen von Free-Floating-Zweiradfahrzeugen unterbunden werden.

Bewilligungspflicht ab 30 Fahrzeugen

Die Stadt Zürich sieht eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht ab einer Grenze von 30 Fahrzeugen mit zwei Rädern vor. Das stuft das Gericht als vertretbar ein. «Bei dieser Zahl von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund kommt der Flotte eine wahrnehmbare Präsenz zu.»

Wie viele E-Bikes von «Smide» und dann von «Bond» in Zürich präsent waren, ist unklar. Zwischenzeitlich sollen es mehr als 400 gewesen sein. Bei zwei Stichprobenkontrollen im Oktober 2019 wurden 166 und 178 Velos zum Verleih angeboten.

Über das Unternehmen wurde im September 2021 der Konkurs eröffnet. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren dennoch durchgeführt. Die im Zentrum stehende Frage, ob das «auf öffentlichem Grund (einst) betriebene Gewerbe schlichten oder gesteigerten Gemeingebrauch» darstelle, sei bedeutsam, heisst es im Urteil. Denn die Stadt könnte allenfalls bestehende, noch ausstehende Gebühren im Rahmen des Konkursverfahrens geltend machen.

Das Urteil des Verwaltungsgericht ist noch nicht rechtskräftig.