Justizvollzug Verwaltungsgericht: Arrest wegen Pornoheft und Schuhen war rechtens

fn, sda

3.8.2021 - 13:38

Pornos und Pokerkarten verboten: In der Justizvollzugsantalt Pöschwies herrscht eine strenge Hausordnung. (Symbolbild)
Pornos und Pokerkarten verboten: In der Justizvollzugsantalt Pöschwies herrscht eine strenge Hausordnung. (Symbolbild)
Keystone

Das Verwaltungsgericht hat einen Häftling aus der Strafanstalt Pöschwies abblitzen lassen. Der Mann war unter anderem wegen eines Pornohefts und Turnschuhen sechs Tage in den Arrest gesteckt worden – zu Recht, wie das Gericht nun entschied.

Keystone-SDA, fn, sda

Der Häftling, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, hatte sich schon vorher mehrmals nicht an die Hausordnung gehalten. Dieses Mal kamen bei einer Zellenkontrolle unter anderem ein Handy inklusive SIM-Karte, ein Pornoheft, Poker-Karten sowie ein überzähliges Paar Turnschuhe zum Vorschein. Erlaubt sind nur drei, nicht vier Paar.

Die Gefängnisdirektion bestrafte ihn wegen diverser Verstösse gegen die Hausordnung zu sechs Tagen Arrest sowie mit einer Busse von 60 Franken. Den Arrest sass er bereits im vergangenen Jahr ab, dennoch prozessierte der Mann im Nachhinein gegen die Bestrafung. Er legte Beschwerde bei der Justizdirektion ein und verlangte dabei auch einen kostenlosen Anwalt, allerdings ohne Erfolg.

CDs, Parfums, eine Haarschneidemaschine

Er gelangte daraufhin ans Verwaltungsgericht und argumentierte, dass er in anderen Strafanstalten auch Dinge wie Parfums, eine Haarschneidemaschine und CDs habe besitzen dürfen. Auch das Verwaltungsgericht liess ihn nun aber abblitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Disziplinierung sei rechtens gewesen.

Das zerkritzelte Pornoheft, das er wahrscheinlich von einem ehemaligen Mithäftling erhielt, wurde inzwischen entsorgt. Eine Broschüre mit dem Titel «Waffen in Kürze», die ebenfalls in der Zelle gefunden wurde, erhielt der Häftling aber zurück, weil ihm die Gefängnisdirektion diese Broschüre offenbar erlaubte.

Der Häftling ist mit dem Urteil trotzdem erneut nicht zufrieden. Er zog es bereits ans Bundesgericht weiter.