Bundesgericht Verwaltungsgericht: Psychologe klagt wegen Lohndiskriminierung

zs, sda

27.10.2021 - 12:19

Das Bundesgericht hat einen Fall von angeblicher Lohndiskriminierung zum zweiten Mal an das Zürcher Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die kantonale Instanz muss prüfen, ob bei Psychologen und Psychologinnen im Vergleich zu typisch männlichen Berufen wie Ingenieur oder Steuerkommissär eine diskriminierende Lohneinstufung stattfindet.

27.10.2021 - 12:19

Im konkreten Fall hat ein unterdessen pensionierter Psychologe 2014 gegen die psychiatrische Universitätsklinik Zürich eine Klage wegen Lohndiskriminierung eingereicht. Er verlangte eine höhere Lohneinstufung.

Das Bundesgericht hielt 2020 in seinem ersten Urteil fest, dass es sich bei der Tätigkeit als Psychologin oder Psychologen mit einem Frauenanteil von mehr als 70 Prozent um einen typischen Frauenberuf handle und deshalb das Gleichstellungsgesetz anwendbar sei. Es wies den Fall damals wegen fehlender Abklärungen an das Zürcher Verwaltungsgericht zurück.

Ball bei Klinik

Nach dem aktuellen Bundesgerichts-Urteil muss das Verwaltungsgericht ein zweites Mal über die Bücher. Der Beschwerdeführer hat gemäss der ersten sozialrechtlichen Abteilung glaubhaft gemacht, dass eine Diskriminierung besteht. Nun sei es an der Universitätsklinik zu beweisen, dass der Lohnunterschied auf objektiven Gründen basiere und deshalb gerechtfertigt sei.

Der Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZüPP) begrüsst diesen Entscheid in einer am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung. Es sei unverständlich, dass der Klagende unterdessen seit sieben Jahren auf eine Prüfung der Lohndiskriminierung warten müsse. Der ZüPP unterstützt den Mann bei seiner Beschwerde.

(Urteil 8C_180/2021 vom 10.9.2021)

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