Gemeindeverwaltungen Verwaltungsgericht: Querulant kämpft erfolgreich gegen Hausverbot

fn, sda

27.4.2021 - 10:44

Auch ein Hausverbot muss gelegentlich überprüft werden. So will es das Zürcher Verwaltungsgericht und gibt einem ehemaligen Sozialhilfebezüger ein Stück weit Recht. Der Mann hatte eine Mitarbeiterin der Gemeinde verbal angegriffen.

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Er habe damals nur seine «Kritik» geäussert, argumentierte der Kläger. Adressatin dieser «Kritik» war eine Angestellte der Gemeinde, in der er lebt. Der Ausraster im Jahr 2016 mündete in eine Strafanzeige, von deren Vorwürfen er aber freigesprochen wurde.

Bis heute hat der Mann aber ein Hausverbot für das Gemeindehaus, was er nicht akzeptieren will. Er argumentierte, dass das Verbot nicht mehr heutigen Gegebenheiten entspreche. Schliesslich sei er damals freigesprochen worden, die Gemeindeangestellte arbeite längst nicht mehr da und er beziehe auch keine Sozialhilfe mehr.

Zudem sei er in der Zwischenzeit auch schon «ab und zu» im Gemeindehaus «ein- und ausgegangen», ohne wegen des Hausverbotes weggewiesen worden zu sein. So gab es tatsächlich ein Gespräch mit einem Steuersekretär.

Im März 2020 betrat er deshalb erneut das Gemeindehaus, allerdings rückte dann gleich die Polizei an und beförderte ihn an die frische Luft. Daraufhin wehrte sich der Mann per Brief bei der Gemeinde und beschuldigte den Gemeindeschreiber des Amtsmissbrauchs.

Im Juli 2020 gelangte der Mann schliesslich an den Bezirksrat und verlangte, dass das Hausverbot aufzuheben sei. Weil sich der Bezirksrat weigerte, gelangte der Mann schliesslich ans Verwaltungsgericht, wo er ein Stück weit Recht erhielt.

Wie das Verwaltungsgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil schreibt, sei «Klarheit in Bezug auf das Hausverbot» durchaus angebracht. Schliesslich sei es tatsächlich schon über vier Jahre alt und auch nicht konsequent angewendet worden. Zudem hätten sich einige Umstände tatsächlich geändert.

«An der Grenze des Zumutbaren»

Es schickt den Fall deshalb zurück an den Bezirksrat. Dieser muss nun überprüfen, ob das Hausverbot wirklich noch angebracht ist. Allerdings sollte sich der Kläger nicht zu früh freuen: In der Zwischenzeit hatte er sich öffentlich über die schwere Krebserkrankung eines Bezirksrats-Mitgliedes gefreut.

Das sei schon «an der Grenze des Zumutbaren», fand auch das Verwaltungsgericht. Um welche Gemeinde es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der Entscheid ist rechtskräftig.