Umwelt Wegen Deponie-Urteil: Kantonsrat geht über die Bücher

fn, sda

29.3.2021 - 17:59

Der Kantonsrat geht bei einigen geplanten Richtplaneinträgen über die Bücher. Auslöser dafür ist das Bundesgerichtsurteil zur Deponie Tägernauer Holz. Im Bild die Kiesgrube in Hüntwangen bei Eglisau. (Archivbild)
Der Kantonsrat geht bei einigen geplanten Richtplaneinträgen über die Bücher. Auslöser dafür ist das Bundesgerichtsurteil zur Deponie Tägernauer Holz. Im Bild die Kiesgrube in Hüntwangen bei Eglisau. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgerichtsurteil über die Deponie Tägernauer Holz hat Auswirkungen auf die Richtplandebatte des Zürcher Kantonsrats: Das Parlament hat entschieden, einen Teil der Anträge in eine Ehrenrunde zu schicken, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

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Das Bundesgericht bescherte dem Kantonsrat in einem aktuellen Urteil eine empfindliche Niederlage: Es entschied, dass die Deponie Tägernauer Holz auf dem Gemeindegebiet von Grüningen und Gossau nicht vergrössert werden darf.

Der Kantonsrat hatte im Oktober 2019 im Richtplan verankert, dass die Deponiefläche von 6 auf 10 Hektaren vergrössert und das bisherige Volumen von 750'000 auf 1,5 Millionen Kubikmeter verdoppelt werden darf.

Gemäss Bundesgericht griff der Kanton mit diesem Entscheid aber in die Autonomie der Gemeinden und Zweckverbände ein. Sie seien nicht ausreichend angehört worden, so die Lausanner Richter. Der Richtplaneintrag ist somit per sofort ungültig.

«Im Sinne des Vorsichtsprinzips»

Zufälligerweise debattierte der Kantonsrat genau an diesem Montag über eine Teilrevision des Richtplans – am selben Tag, an dem auch das Bundesgerichtsurteil veröffentlicht wurde. Als Sofortmassnahme entschied der Rat mit 150 zu 20 Stimmen deshalb, die Vorlage «im Sinne des Vorsichtsprinzips» zu entschärfen.

Einzelne Projekte werden nun aus der aktuellen Vorlage herausgelöst und zurück an die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) geschickt. Die KEVU soll dafür sorgen, dass die Anträge juristisch einwandfrei sind und andere Richtplaneinträge nicht auch noch Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Ehrenrunde für Kiesabbaugebiet in Uster

Eine Ehrenrunde macht nun deshalb das potenzielle Kiesabbaugebiet Näniker Hard in Uster. Die Ustermer Stimmberechtigten hatten schon vor drei Jahren eine Volksinitiative angenommen, die den Kiesabbau auf Ustermer Boden untersagt. Der Regierungsrat will den Kiesabbau aber dennoch im Richtplan belassen.

Ebenfalls über die Bücher geht die Kommission beim Richtplaneintrag Lehrüti. Diese Deponie liegt ebenfalls im Oberland, nur zwei Kilometer vom Tägernauer Holz entfernt. Wie beim Tägernauer Holz will die Regierung auch bei dieser Deponie einen Richtplaneintrag verankern, der eine Vergrösserung ermöglichen würde.

«Not in my backyard»

Zahlreiche Kantonsrätinnen und Kantonsräte äusserten Verständnis für Gemeinden, die keine Deponie und keine Kiesgrube auf ihrem Gebiet wollen. Vor allem bei den Deponien sei es leider ein Dilemma, weil natürlich niemand eine Deponie in der eigenen Gemeinde wolle.

Aber gleichzeitig müssten die Stoffe irgendwo gelagert werden. Die ganze Diskussion könne mit «Not in my backyard», also: nicht in meinem Hinterhof, zusammengefasst werden.

Auch Baudirektor Martin Neukom (Grüne) versteht die ablehnende Haltung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese gebe es auch, wenn es um Atom-Endlager oder SBB-Abstellanlagen gehe. «Natürlich freut sich niemand, wenn eine solche Anlage direkt vor dem eigenen Haus steht», sagte er.

Jörg Kündig (FDP), der Gemeindepräsident von Gossau und mit dem Tägernauer Holz und der Deponie Lehrüti gleich doppelt betroffen, stellte bereits in Aussicht, «für einmal nicht staatsmännisch zu handeln». Er werde sich gegen beide Deponien wehren. «Was haben wir sonst davon? Den Dank der Nachwelt?»